Auf Chefarzt und Zweibettzimmer muss man im Rahmen der Öffnungsaktion auch verzichten! Außerdem bekommt man nur das erstattet, was die Beihilfe zahlt. Beihilfeergänzungstarife werden nämlich auch nicht angeboten! Da die Beihilfe in etwa das bezahlt, was die GKV bezahlt, ist der Begriff Basistarif m.E. durchaus angemessen!
Alle drei Aussagen kann man so nicht stehenlassen:
1. Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer können beim Bund, in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Rahmen der Öffnungsaktion versichert werden.
2. Beihilfeergänzungstarife werden auch zu Tarifen, die im Rahmen der Öffnungsaktion abgeschlossen werden, angeboten. Allerdings gilt für sie dann weder ein Kontrahierungszwang noch eine Begrenzung der Risikozuschläge auf 30 %.
3. Wer im Rahmen der Öffnungsaktion in die PKV wechselt, bekommt einen vollwertigen PKV-Tarif (also bis zum Höchstsatz (= 3,5fach) der GOÄ/GOZ) und kann somit ganz normal als vollwertiger Privatpatient zum Arzt, zum Zahnarzt oder ins Krankenhaus.
Wer hingegen im Basistarif versichert ist, ist nur bis zum 1,2fachen Satz (!) abgesichert und kann folglich nicht als normaler Privatpatient zum Arzt, da er vor jedem Arztbesuch darum betteln muß, zum 1,2fachen Satz behandelt zu werden. Dies ist ein himmelweiter Unterschied und hat mit dem vollwertigen PKV-Schutz, den man im Rahmen der Öffnungsaktion erhält, nichts zu tun.