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Trennungsgeld nach §6 Tägliche Rückkehr zur Wohnung

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Hans Jürgen:
Guten Tag,
habe mal eine Frage als Betroffener. Ist Trennungsgeld nach §6, Sozialversicherungspflichtig?
Meiner meinung und Kenntnis nach nur Steuerpflichtig.
Denn wenn dem so ist, Sozialversicherungspflichtig, kann man sich das antragstellen sparen, denn dann kommt jeden monat unterm strich weniger netto raus als Normal.

Eine möglichkeit das nachzulesen wäre super.

Leider keine hilfe von Gebührniswesen noch von BwDLz, auskunft is so, wir sind keine steuerfachleute.

das ist Unbefriedigend!!!!

Spid:
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Hans Jürgen:
Heist? Ich muss mich durchs steuerrecht wühlen?
Hmm, eigentlich bin ich Techniker, aber unsere Verwaltung ist anscheinend nicht mehr das was sie mal war.
Werde weitersuchen, Danke

Spid:
Das Erbringen von Rechtsdienstleistungen für AN ist weder Aufgabe der Verwaltung des AG noch wäre es ihm angeraten, es zu deren Aufgabe zu machen.

Hans Jürgen:
Wohl war, ich will nur wissen wo es steht wie was besteuert wird. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist keine rechtsberatung!

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