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Trennungsgeld nach §6 Tägliche Rückkehr zur Wohnung

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TV-Ler:

--- Zitat von: Hans Jürgen am 18.09.2019 12:51 ---Wohl war, ich will nur wissen wo es steht wie was besteuert wird. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist keine rechtsberatung!

--- End quote ---
Mag schon sein, aber das ist - wie von Spid bereits angedeutet - nicht das passende Forum dafür.

Garfield73:
Auch wenn's das falsche Forum ist ...

Das Trennungsgeld unterliegt auch der Sozialversicherungspflicht.


--- Zitat von: Hans Jürgen am 18.09.2019 12:05 ---Denn wenn dem so ist, Sozialversicherungspflichtig, kann man sich das antragstellen sparen, denn dann kommt jeden monat unterm strich weniger netto raus als Normal.

--- End quote ---

Das musst Du mir mal erklären, wie das funktionieren soll ...

lowsounder:
Auch wenn du kein anscheinend kein Soldat bist aber mit dem BwDLZ zu tun hast, schau bal in das Bundeswehrforum unter Finanzen (http://www.bundeswehrforum.de/). Die sind da sehr kompetent und können dir bestimmt weiter helfen.

Hans Jürgen:
Danke

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