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Eingruppierung IT ab 2021

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Organisator:

--- Zitat von: tv-landschaft am 14.01.2022 15:13 ---Wie stehen denn die Chancen, dass die AT-Fachkräftezulage nochmal verlängert gezahlt werden darf? (nicht in Kombination mit 16.5 natürlich) Ich finde dazu leider nicht wirklich viel

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Hierzu dürfte es ein Rundschreiben oder ähnliches geben, welches die übertariflichen Zulagen - und deren Verlängerung - regelt. Unabhängig dessen kann außertariflich immer etwas gewährt werden, ob der AG da will, ist die andere Frage.

tv-landschaft:

--- Zitat von: WasDennNun am 14.01.2022 15:30 ---AT = AT = AT
Alles in der freien Hand des AGs, der sich da freiwillig selber beschränkt.

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Wenn vom Land (ist ja gar nicht mein AG) Beschränkungen aufgestellt werden für die Zulage ist das ja schon ein Problem.


--- Zitat von: Organisator am 14.01.2022 15:32 ---
Hierzu dürfte es ein Rundschreiben oder ähnliches geben, welches die übertariflichen Zulagen - und deren Verlängerung - regelt. Unabhängig dessen kann außertariflich immer etwas gewährt werden, ob der AG da will, ist die andere Frage.

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Leider habe ich keine Zugriff auf die Rundschreiben und weiß deshalb nicht, wie das in der Vergangenheit geregelt wurde. Die 5 Jahre Fachkräfte-Zulage ist ja zumindest kein exotisches Konstrukt, sondern wird ja auch in anderen Bundesländern angewendet. Hat jemand vielleicht Erfahrung wie das in der Vergangenheit war? Ist nach 5 Jahren wirklich definitiv Schluss damit? Natürlich werde ich ansonsten nochmal mit meinem AG bezüglich 16.5 verhandeln (müssen), ich habe nur die Befürchtung, dass sich dann keiner mehr daran erinnert, warum wir die Zulage in Stufe 5 eben *nicht* vereinbart haben, sondern erst in Stufe 6. Das ist natürlich 5 Jahre lang ein echter Gehaltseinschnitt.

Organisator:

--- Zitat von: tv-landschaft am 14.01.2022 15:43 ---Leider habe ich keine Zugriff auf die Rundschreiben und weiß deshalb nicht, wie das in der Vergangenheit geregelt wurde.

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Google mal. Das Schreiben vom BMI für den Bund kann man da z.B. finden. Dort ist die Regelung 5+5 Jahre oder Signing-Bonus.

tv-landschaft:

--- Zitat von: Organisator am 14.01.2022 15:49 ---
--- Zitat von: tv-landschaft am 14.01.2022 15:43 ---Leider habe ich keine Zugriff auf die Rundschreiben und weiß deshalb nicht, wie das in der Vergangenheit geregelt wurde.

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Google mal. Das Schreiben vom BMI für den Bund kann man da z.B. finden. Dort ist die Regelung 5+5 Jahre oder Signing-Bonus.

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ok danke das habe ich nun zumindest gefunden. Ist die Frage, ob man "weitere bevorstehende Voraussetzungen", was ja als Notwendigkeit für weitere 5 Jahre dabei steht, nochmal durch Einladung zu Vorstellungsgesprächen nachweisen muss oder nicht (natürlich kann man das notfalls auch tun...) und ob die Zulagenregelung im TV-L überhaupt ähnlich gestaltet ist. Aber vielen Dank das hilft mir schonmal weiter. Werde mir das Rundschreiben mal Abspeichern.

WasDennNun:
Auch bei der Zulage nach 16.5 wollen Personaler oftmals nachweise in FORM von Einladungsgespräche oder AVs sehen.
Und egal was wann irgendwann vereinbart wurde:
Neue Runde neues Glück.

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