Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung IT ab 2021
JohnnyCanone:
Hallo zusammen,
eine Kollegin die in 9b ist hat auf Grund der EO "EG 10 bekommt, wer in EG 9b ist und dessen Gestaltungsspielraum über den der EG8 hinaus geht" auf die EG 10 beworben, bzw. einen Antrag darauf gestellt und wurde abgewiesen.
Nun liegt der Anstalt ein Anwalts Schreiben vor, wo der Anwalt genau auf Grund dieser Passage die EG 10 für gerechtfertigt hält.
Die Personalleitung ist aber der Meinung, das ohne eine Anpassung der Tätigkeitsbeschreibung bzw. ohne neue höherwertige Aufgaben dies nicht möglich sei.
Also nicht einfach nur, weil es so da steht sondern das auch etwas mit der Tätigkeit passieren muss.
Gibt es hier ähnliche Fälle bzw. gibt es dazu schon Urteile?!
Lieben Gruß
WasDennNun:
Hat die Kollegin letztes Jahr einen Antrag auf Anwendung der neuen EGO gestellt?
Falls nein, dann hat die PA Recht.
Falls Ja, dann ist sie seit dem 1.1.2021 entsprechend der neuen EGO eingruppiert und wenn dies zur eg10 führt, dann kann das Gericht, das schnell klären.
JohnnyCanone:
Ja der Antrag wurde im letzten Jahr gestellt.
Aktuell wurde die Sache an das Ministerium weitergeleitet, um das ganze abzukürzen, hatte ich gehofft, dass es vielleicht Urteile gibt, die bereits für Klarheit sorgen.
WasDennNun:
--- Zitat von: JohnnyCanone am 12.04.2022 11:30 ---Ja der Antrag wurde im letzten Jahr gestellt.
--- End quote ---
Dann ist sie entsprechend der Tätigkeiten, die sie am 1.1.2021 auszuüben hatte in der EG der EGOneu seit dem 1.1.21 eingruppiert.
Ist denn strittig, das ihre aktuellen Tätigkeiten (z.B. bei Neueinstellung) zur EG10 führen?
--- Zitat ---Aktuell wurde die Sache an das Ministerium weitergeleitet, um das ganze abzukürzen, hatte ich gehofft, dass es vielleicht Urteile gibt, die bereits für Klarheit sorgen.
--- End quote ---
Da diese EGO recht neu ist, ist mir da nichts bekannt.
JohnnyCanone:
Die VSOP sind landesweit, auch bei Neueinstellungen in eine EG 9 eingruppiert.
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