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Eingruppierung IT ab 2021
tv-landschaft:
--- Zitat von: Doraymefayzo am 21.04.2022 12:53 ---Das selbe Problem habe ich auch. Im Januar 2021 den Antrag gestellt und die Entscheidung wird immer wieder verschoben.
Jetzt kommen die allerdings auf den Trichter, dass unser Dienstleister all die "anspruchsvolleren" Tätigkeiten übernehmen soll. Was den letztendlich für den Endanwender bedeutet: Passwort zurücksetzen - mit Glück im Laufe des Tages, Dateien wiederherstllen die aus versehen gelöscht wurden - 2-3 Tage wird das wohl dauern etc.
--- End quote ---
Passwörter zurücksetzen und gelöschte Dateien wiederherstellen gehört bei euch bisher zu den anspruchsvolleren Aufgaben der internen IT?
Dröbelheimer:
--- Zitat von: Doraymefayzo am 21.04.2022 12:53 ---
Das selbe Problem habe ich auch. Im Januar 2021 den Antrag gestellt und die Entscheidung wird immer wieder verschoben.
Jetzt kommen die allerdings auf den Trichter, dass unser Dienstleister all die "anspruchsvolleren" Tätigkeiten übernehmen soll. Was den letztendlich für den Endanwender bedeutet: Passwort zurücksetzen - mit Glück im Laufe des Tages, Dateien wiederherstllen die aus versehen gelöscht wurden - 2-3 Tage wird das wohl dauern etc.
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Das ist heftig, ich habe manchmal das Gefühl dass Fachpersonal an den Stellen nicht gerne gesehen wird, dafür wird immer mehr auf Dienstleister gesetzt, die dann für einfachste Tätigkeiten teils mehrere Wochen oder Monate brauchen. (z.B. einen durch Port-Security gesperrten Port wieder freischalten, Dauer: 3 Monate, ticket ist wohl "verschwunden")
Bei mir war das ähnlich, bei meiner Arbeitsstelle wurde extra Geld bereitgestellt um einen Dienstleister zu beauftragen einfache Tätigkeiten zu übernehmen (Tickets, Inventur, Dokumentation).
Mein Vorgesetzter hat dann versucht mir die Aufgaben zu Übertragen, quasi als Bonus, aber das hat die Behörde nicht zugelassen.
Stattdessen habe ich jetzt einen Dienstleister "unter mir" dem ich Aufträge geben kann, die eigentlich teil meiner Tätigkeit wären. Einerseits spart man sich so unangenehme Aufgaben, andererseits ist das so für die Behörde ja teurer, da die Stunden der Dienstleister ja mehr kosten als wenn ich das machen würde, aber ich glaube da denkt keiner Wirtschaftlich...
Nur aus Interesse, darf ich Fragen für welche Behörde sie arbeiten? Bei mir ist es die Schulbehörde, also die BSB.
WasDennNun:
--- Zitat von: Dröbelheimer am 21.04.2022 13:48 ---Stattdessen habe ich jetzt einen Dienstleister "unter mir" dem ich Aufträge geben kann,
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Dann sind diese Tätigkeiten von dir ja fachliche Weisungsbefugnis also EG11 8)
ca2510fl:
Hallo liebe Kollegen,
ich hätte zu diesem Thema mal eine Frage.
Ein Antrag auf "Überprüfung der Eingruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung TVL, Informations- und Kommunikationstechnik ab dem 01.01.2021" konnte doch nur bis zum 31.12.2021 gestellt werden.
Heißt dies nun wirklich, das ich nun kein Recht mehr habe, einen Antrag in Bezug auf die "neue" Entgeltordnung vom 01.01.2021 auf Höhergruppierung zu stellen?
Vielen Dank
WasDennNun:
Ja, wer keinen Antrag gestellt hat innerhalb der Frist, der hat sich entschieden nach der alten EGO weiterhin eingruppiert zu sein.
Man hatte ja mehr als ein Jahr Zeit sich darüber eine Meinung zu bilden und der AG will da auch Planungssicherheit haben.
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