Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung IT ab 2021
Isie:
Es kommt darauf an, warum du sofort die Stufe 3 bekommen hast. Weil du eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren hattest oder weil förderliche Zeiten in diesem Umfang anerkannt wurden oder weil du bei deinem vorherigen Arbeitgeber im ö. D. bereits die Stufe 3 hattest und diese von deinem neuen Arbeitgeber anerkannt wurde. Bei der 1. Alternative könnte es passieren, dass die Einschlägigkeit für EG 9b verneint wird, falls die Tätigkeit, in der du die einschlägige Beruferfahrung erworben hast, nicht die Wertigkeit der 9b hatte.
WasDennNun:
Sofern deine Tätigkeit einer eg9b entspricht, bist du seit Einstellung in der eg9b.
Anspruch auf Rückwirkender Nachzahlung hast du nur ab …37er konformer Forderung deinerseits.
Die Aussage von Isie teile ich nicht, da die Stufe 3 aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten entstanden ist.
Der mögliche Irrtum seitens des AGs ist mEn nicht korrigierbar.
unabhängig davon, wenn der AG dir nicht das Geld komplett nachzahlt oder sonstwie rumzickt….
ich kenne diverse Firmen in B die dich für das Geld einstellen.
Alos fordere am besten eine Zulage nach §16.5
browny:
Hallo und vielen Dank für eure Antworten,
es hat sich nichts an meiner Tätigkeit geändert, es ändert sich nur die Eingruppierung, da der AG die Neubewertungen der IT-Stellen noch nicht vorgenommen hatte.
Dies ist ja nun, wie erwähnt, geschehen und eigentlich warten wir IT-ler nur noch auf die Entscheidung ob wir die "neuen" / "richtigen" EG bekommen oder nicht.
Vermutlich haben sie es ja schon geahnt das dass nicht passt und deswegen die Vermutungsbewertung der EG8 ausgesprochen, bzw. mich erstmal danach Angestellt.
Die Stufe 3 hatte ich wegen der einschlägigen Berufserfahrung erhalten und da ändert sich ja nichts, da die Tätigkeit die selbe bleibt, es ist ja nichts dazu gekommen oder weggefallen.
Ansprüche nach §37 wurde so gestellt das es mit dem Tag der Einstellung greift.
Ich hab auch nicht die Stelle gewechselt, innerhalb des Amtes, es ist die gleiche Stelle die ich zur Einstellung vor einem Jahr angetreten habe.
Was ist mit der bereits angesammelten Zeit für den nächsten Stufenaufstieg, wird diese dann auch mit übernommen oder müsste übernommen werden?
@ wasdennnun
was meinst Du mit:
Der mögliche Irrtum seitens des AGs ist mEn nicht korrigierbar.
Vielen Dank
Isie:
Schau mal hier:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-343-korrektur-der-stufenzuordnung_idesk_PI13994_HI11573763.html
WasDennNun:
Isie weißt zurecht darauf hin, dass die theoretisch die Einstufung rückwirkend korrigierbar wäre.
Hier aber mEn nicht, denn deine vorherigen und aktuellen auszuübenden Tätigkeiten, die zu der Beurteilung der einschlägigen Berufserfahrung geführt haben, haben sich nicht geändert und der Nachweis, dass sie einschlägig waren ist von Dir faktisch erbracht worden. Oder hast du etwa nicht ab dem ersten Tag produktiv deinen Job gemacht? Ja, womit klar ist, dass deine Berufserfahrung einschlägig war.
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