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Eingruppierung IT ab 2021

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XTinaG:
Innerhalb der tariflichen Regelungen ist die Berückschtigung von Ausbildungs- und Studienzeiten eben nicht möglich, denn die tarifliche Norm stellt ausdrücklich auf "Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit" ab. Weder Ausbildungs- noch Studienzeiten sind solche Zeiten.

WasDennNun:
Stimmt: Da für die Eingruppierung im Bereich IT keinerlei ausbildungs/berufliche Voraussetzungen notwendig sind, kann man, wenn man will  :D, jegliche Tätigkeiten die in diesem Bereich ausgeübt werden als förderliche Zeiten ansehen.

XTinaG:
Innerhalb der tariflichen Regelungen nur Zeiten einer beruflichen Tätigkeit.

WasDennNun:
Was sind eigentlich berufliche Tätigkeiten in Arbeitsbereichen die keine berufliche Ausbildung benötigen?
Bzw. welche Tätigkeiten sind berufliche Tätigkeiten?
Bzw. wodurch werden Tätigkeiten berufliche Tätigkeiten?

TVWaldschrat:

--- Zitat von: TVWaldschrat am 04.12.2021 12:27 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 04.12.2021 12:06 ---
--- Zitat von: TVWaldschrat am 04.12.2021 10:21 ---
--- Zitat von: XTinaG am 04.12.2021 10:00 ---Der Tarifvertrag regelt lediglich Mindestarbeitsbedingungen.

--- End quote ---
Will heißen welche Optionen verbleiben? Außertariflich? Stufenvorweggewährung von 3 Stufen? 2 Stufen + Leistungszulage (Hochschule)

--- End quote ---
Wenn der AG will kann er zahlen was er will, solange es über der Tarifbezahlung liegt.
Wenn de Personaler nicht die Befugnis hat, übertariflich zu zahlen, aber er unter dem warmen Deckmantel Tarif gewillt ist, dass maximale zu zahlen, dann bleibt ihm bei Einstellung nur folgende Möglichkeiten:
unbegrenzt förderliche Zeiten anerkennen: (Auch Ausbildungszeiten oder Studiumszeiten kann man als fZ ansehen, wenn man will)
Zulage von zwei Stufen (oder plus 20%/25% wenn Stufe 6 erreicht).

(Übersetzt heißt dass, auch frisch von der Uni Kommender ein Bachelor oder Fachinformatiker, kann mit Stufe 3 eingestellt werden und das Entgelt der Stufe 5 tarifkonform erhalten)
Aufgaben der EG 12, 13, 14, 15 übertragen (auch wenn man eigentlich nicht die Arbeit dafür hat, aber der MA wir ja nach den übertragenden auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, nicht nach den tatsächlichen ausgeübten Tätigkeiten).

Übersetzt heißt das: Ein frischer ausgebildeter FI, kann problemlos in der EG11 Stufe 5 monetäre eingestellt werden. Mit dem Hinweis, das er in 3 Jahren das Entgelt der EG12 Stufe 6 erhält.
Und derjenige, der sagt, dass der öD da nicht mit der pW mithalten kann, der lügt.
65K€ Jahresgehalt ist auch in der IT eine sehr gutes Einstiegsgehalt.


Fazit: Wenn der neue Kollege für das Entgelt der EG11 S5 kommen würde, dann kann der AG ihm ein solchen Angebot tarifkonform machen.

--- End quote ---

Danke, dann weiß ich bei Einstellungen Bescheid. Leider geht's um Personalbindung, da habe ich das Gefühl, ist man im warmen Deckmantel des Tarivertrags weniger flexibel.

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6 Jahre Tätigkeit in unterschiedlichen Entgeltgruppen beim gleichen AG kann man dann auch als förderliche Zeit bei Personalbindung anwenden? Oder greift innerhalb tariflicher Grenzen nur §16 Abs. 5?

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