Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung IT ab 2021

<< < (201/239) > >>

XTinaG:

--- Zitat von: WasDennNun am 04.12.2021 14:00 ---Was sind eigentlich berufliche Tätigkeiten in Arbeitsbereichen die keine berufliche Ausbildung benötigen?
Bzw. welche Tätigkeiten sind berufliche Tätigkeiten?
Bzw. wodurch werden Tätigkeiten berufliche Tätigkeiten?

--- End quote ---

Welche Bedeutung sollte eine "berufliche Ausbildung", gemeint ist wohl die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, für eine berufliche Tätigkeit haben? Eine berufliche Tätigkeit ist eine abhängige oder selbständige tatsächlich ausgeübte Tätigkeit zur ernsthaften und nachhaltigen Verdiensterzielung.

TVWaldschrat:
Dürfen Tarifrechtlich die Zulagen zur Personalbindung nach:

* § 16 Abs. 5 TV-L
* § 40 Nr. 6, 18 Abs. 2 TV-Lkombiniert werden? z.B. E11/2 + Stufenvorweggewährung zur E11/4 + Leistungszulage in Höhe von XYZ€ um das Entgelt von E11/5 zu erreichen? Könnten sich ängstliche Personaldrohnen dadurch vor Landesrechnungshöfen u.ä. absichern, oder ist das nicht "erlaubt"?

XTinaG:
Das ist tariflich zulässig.

TVWaldschrat:

--- Zitat von: XTinaG am 04.12.2021 16:31 ---Das ist tariflich zulässig.

--- End quote ---

Na damit kann ich doch arbeiten.

WasDennNun:

--- Zitat von: XTinaG am 04.12.2021 14:39 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 04.12.2021 14:00 ---Was sind eigentlich berufliche Tätigkeiten in Arbeitsbereichen die keine berufliche Ausbildung benötigen?
Bzw. welche Tätigkeiten sind berufliche Tätigkeiten?
Bzw. wodurch werden Tätigkeiten berufliche Tätigkeiten?

--- End quote ---

Welche Bedeutung sollte eine "berufliche Ausbildung", gemeint ist wohl die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, für eine berufliche Tätigkeit haben? Eine berufliche Tätigkeit ist eine abhängige oder selbständige tatsächlich ausgeübte Tätigkeit zur ernsthaften und nachhaltigen Verdiensterzielung.

--- End quote ---
Ehrenamtliche Tätigkeiten fallen dann weg (also die ehrenamtlich Systemadministration in einem Verein z.B.).
Dafür aber die als studentische Hilfskraft an der Uni durchaus schon, oder?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version