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Eingruppierung IT ab 2021

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WasDennNun:

--- Zitat von: TVWaldschrat am 04.12.2021 16:16 ---Dürfen Tarifrechtlich die Zulagen zur Personalbindung nach:

* § 16 Abs. 5 TV-L
* § 40 Nr. 6, 18 Abs. 2 TV-Lkombiniert werden? z.B. E11/2 + Stufenvorweggewährung zur E11/4 + Leistungszulage in Höhe von XYZ€ um das Entgelt von E11/5 zu erreichen? Könnten sich ängstliche Personaldrohnen dadurch vor Landesrechnungshöfen u.ä. absichern, oder ist das nicht "erlaubt"?

--- End quote ---
Ich habe noch nie einen AV abgeschlossen, bei dem ich nicht von Tag eins mindestens das Entgelt der Stufe 5 erhalten habe.
War wohl immer im Bereich des erlaubten!

XTinaG:

--- Zitat von: WasDennNun am 04.12.2021 17:32 ---
--- Zitat von: XTinaG am 04.12.2021 14:39 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 04.12.2021 14:00 ---Was sind eigentlich berufliche Tätigkeiten in Arbeitsbereichen die keine berufliche Ausbildung benötigen?
Bzw. welche Tätigkeiten sind berufliche Tätigkeiten?
Bzw. wodurch werden Tätigkeiten berufliche Tätigkeiten?

--- End quote ---

Welche Bedeutung sollte eine "berufliche Ausbildung", gemeint ist wohl die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, für eine berufliche Tätigkeit haben? Eine berufliche Tätigkeit ist eine abhängige oder selbständige tatsächlich ausgeübte Tätigkeit zur ernsthaften und nachhaltigen Verdiensterzielung.

--- End quote ---
Ehrenamtliche Tätigkeiten fallen dann weg (also die ehrenamtlich Systemadministration in einem Verein z.B.).
Dafür aber die als studentische Hilfskraft an der Uni durchaus schon, oder?

--- End quote ---

Das ist zutreffend.

WasDennNun:

--- Zitat von: TVWaldschrat am 04.12.2021 16:16 ---Dürfen Tarifrechtlich die Zulagen zur Personalbindung nach:

* § 16 Abs. 5 TV-L
* § 40 Nr. 6, 18 Abs. 2 TV-Lkombiniert werden? z.B. E11/2 + Stufenvorweggewährung zur E11/4 + Leistungszulage in Höhe von XYZ€ um das Entgelt von E11/5 zu erreichen? Könnten sich ängstliche Personaldrohnen dadurch vor Landesrechnungshöfen u.ä. absichern, oder ist das nicht "erlaubt"?

--- End quote ---
Stufe 3 oder 4 als förderliche Zeiten geht nicht? bei 6 Jahren vorheriger Tätigkeit?

TVWaldschrat:

--- Zitat von: WasDennNun am 04.12.2021 17:43 ---
--- Zitat von: TVWaldschrat am 04.12.2021 16:16 ---Dürfen Tarifrechtlich die Zulagen zur Personalbindung nach:

* § 16 Abs. 5 TV-L
* § 40 Nr. 6, 18 Abs. 2 TV-Lkombiniert werden? z.B. E11/2 + Stufenvorweggewährung zur E11/4 + Leistungszulage in Höhe von XYZ€ um das Entgelt von E11/5 zu erreichen? Könnten sich ängstliche Personaldrohnen dadurch vor Landesrechnungshöfen u.ä. absichern, oder ist das nicht "erlaubt"?

--- End quote ---
Stufe 3 oder 4 als förderliche Zeiten geht nicht? bei 6 Jahren vorheriger Tätigkeit?

--- End quote ---

Es geht um Personal, das bereits bei uns angestellt ist, da geht das nicht, oder?

Jockel:
da den Drohnen vom Rechnungshof keinerlei Gefahr droht, könnten sie frei handeln. Gefahr droht allenfalls den Oberdrohnen und da auch nur „politische“. rechnungshöfe haben keine Exekutivrechte.

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