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Eingruppierung IT ab 2021

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WasDennNun:

--- Zitat von: TVWaldschrat am 04.12.2021 17:47 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 04.12.2021 17:43 ---
--- Zitat von: TVWaldschrat am 04.12.2021 16:16 ---Dürfen Tarifrechtlich die Zulagen zur Personalbindung nach:

* § 16 Abs. 5 TV-L
* § 40 Nr. 6, 18 Abs. 2 TV-Lkombiniert werden? z.B. E11/2 + Stufenvorweggewährung zur E11/4 + Leistungszulage in Höhe von XYZ€ um das Entgelt von E11/5 zu erreichen? Könnten sich ängstliche Personaldrohnen dadurch vor Landesrechnungshöfen u.ä. absichern, oder ist das nicht "erlaubt"?

--- End quote ---
Stufe 3 oder 4 als förderliche Zeiten geht nicht? bei 6 Jahren vorheriger Tätigkeit?

--- End quote ---

Es geht um Personal, das bereits bei uns angestellt ist, da geht das nicht, oder?

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Nein, leider nicht mit tariflichen Mitteln. Da wurde zu spät das Gehalt verhandelt.
Aber da wäre man nach 2Jahren ja auch beim Entgelt der eg11s6

WasDennNun:

--- Zitat von: Jockel am 04.12.2021 20:11 ---da den Drohnen vom Rechnungshof keinerlei Gefahr droht, könnten sie frei handeln. Gefahr droht allenfalls den Oberdrohnen und da auch nur „politische“. rechnungshöfe haben keine Exekutivrechte.

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Das ist in der Sache sicherlich nicht ganz Falsch.
Aber wenn da Beamte sitzen die der Meinung sind, dass sie mit solchen AT Zahlungen Geld veruntreuen, dann muss man diesen Deppen halt etwas an die Hand nehmen.
UA in dem man sie auf den Schaden bei nicht Besetzung der Stelle hinweist und bösgläubig macht.
Die Verantwortung wollen sie auch nicht tragen und bewilligen dann durchaus mal Dinge die vorher als unmöglich tituliert waren.

btw ich wedeln gerne mit Rechnungshofberichten, die das IT Versagen aufzeigen.

TVWaldschrat:

--- Zitat von: WasDennNun am 05.12.2021 09:23 ---
--- Zitat von: TVWaldschrat am 04.12.2021 17:47 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 04.12.2021 17:43 ---
--- Zitat von: TVWaldschrat am 04.12.2021 16:16 ---Dürfen Tarifrechtlich die Zulagen zur Personalbindung nach:

* § 16 Abs. 5 TV-L
* § 40 Nr. 6, 18 Abs. 2 TV-Lkombiniert werden? z.B. E11/2 + Stufenvorweggewährung zur E11/4 + Leistungszulage in Höhe von XYZ€ um das Entgelt von E11/5 zu erreichen? Könnten sich ängstliche Personaldrohnen dadurch vor Landesrechnungshöfen u.ä. absichern, oder ist das nicht "erlaubt"?

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Stufe 3 oder 4 als förderliche Zeiten geht nicht? bei 6 Jahren vorheriger Tätigkeit?

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Es geht um Personal, das bereits bei uns angestellt ist, da geht das nicht, oder?

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Nein, leider nicht mit tariflichen Mitteln. Da wurde zu spät das Gehalt verhandelt.
Aber da wäre man nach 2Jahren ja auch beim Entgelt der eg11s6

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In welchem Fall wäre man bei eg11s6? Bei den Zulagen? Sind die nicht aufzehrend?

Bastel:
Verkürzte Stufengewährung?

Stelub:

--- Zitat von: WasDennNun am 02.12.2021 17:56 ---
--- Zitat von: Stelub am 02.12.2021 17:37 ---Guten Abend!

Ich bin jetzt erst drei Jahre dabei, am 01.12.2018 habe ich angefangen zu arbeiten. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe lange gesucht, aber keine Regelung gefunden. Ab welchem Datum müssen die drei Jahre praktische Erfahrung vorliegen? Am 01.01.2021 oder ist auch ein späteres Datum möglich? Mein Personaler sagt am 01.01.2021 hätte ich die drei Jahre voll haben müssen.

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Wenn es um EG12 geht:
Wenn du am 1.12.2018 erstmalig gearbeitet hast, dann hast du am 1.12.2021 drei Jahre praktische Erfahrung.
(wenn du vorher irgendwo anders "gearbeitet" hast, dann schon sehr wahrscheinlich schon vorher)
Wenn du also einen Antrag gestellt hast nach der neuen EGO eingruppiert zu werden und deine Tätigkeiten der entsprechenden Fg in der EG12 entsprechen, dann bist du vom 1.1.-30.11. in der EG11 eingruppiert und wirst dann automatisch in die EG12 aufgrund Voraussetzung in der Person höhergruppiert.

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Guten Tag!

Danke für deine schnelle Antwort. Das hört sich sehr gut an. Nur habe ich nach deiner Antwort nochmal gesucht und keine entsprechende Vorschrift gefunden. Gibt es eine Grundlage, woraus das abgeleitet wird?

Mein Kollege, mit dem ich zusammen direkt nach dem Studium angefangen habe, hat vor ein paar Monaten eine neue Tätigkeit zugewiesen bekommen. Wenn er jetzt auch einen Antrag stellt, zählt dann seine Tätigkeit vom 01.01.2021 oder seine Tätigkeit, die er am Tag der Erfüllung der drei Jahre hat?

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