Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung IT ab 2021
WasDennNun:
--- Zitat von: TVWaldschrat am 05.12.2021 11:44 ---In welchem Fall wäre man bei eg11s6? Bei den Zulagen? Sind die nicht aufzehrend?
--- End quote ---
Stufe 3 +2 Stufen nach 16.5 plus leistungszulage zur s6
Nein, müssen sie nicht.
WasDennNun:
--- Zitat von: Stelub am 05.12.2021 12:34 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 02.12.2021 17:56 ---
--- Zitat von: Stelub am 02.12.2021 17:37 ---Guten Abend!
Ich bin jetzt erst drei Jahre dabei, am 01.12.2018 habe ich angefangen zu arbeiten. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe lange gesucht, aber keine Regelung gefunden. Ab welchem Datum müssen die drei Jahre praktische Erfahrung vorliegen? Am 01.01.2021 oder ist auch ein späteres Datum möglich? Mein Personaler sagt am 01.01.2021 hätte ich die drei Jahre voll haben müssen.
--- End quote ---
Wenn es um EG12 geht:
Wenn du am 1.12.2018 erstmalig gearbeitet hast, dann hast du am 1.12.2021 drei Jahre praktische Erfahrung.
(wenn du vorher irgendwo anders "gearbeitet" hast, dann schon sehr wahrscheinlich schon vorher)
Wenn du also einen Antrag gestellt hast nach der neuen EGO eingruppiert zu werden und deine Tätigkeiten der entsprechenden Fg in der EG12 entsprechen, dann bist du vom 1.1.-30.11. in der EG11 eingruppiert und wirst dann automatisch in die EG12 aufgrund Voraussetzung in der Person höhergruppiert.
--- End quote ---
Guten Tag!
Danke für deine schnelle Antwort. Das hört sich sehr gut an. Nur habe ich nach deiner Antwort nochmal gesucht und keine entsprechende Vorschrift gefunden. Gibt es eine Grundlage, woraus das abgeleitet wird?
--- End quote ---
Vielleicht hilft dieses TdL Dokument:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
Das tarifliche Merkmal ist: Mindestens dreijährige praktische Erfahrung
Diese muss man nicht beim gleichen AG gemacht haben oder in einer entsprechende EG.
D.h. wenn man 3 Jahre zusammen hat, dann hat man die Anforderungen in der Person erfüllt und kommt automatisch in der EG12, vorher ist man eine EG niedriger wegen fehlender Anforderung in der Person.
--- Zitat ---Mein Kollege, mit dem ich zusammen direkt nach dem Studium angefangen habe, hat vor ein paar Monaten eine neue Tätigkeit zugewiesen bekommen. Wenn er jetzt auch einen Antrag stellt, zählt dann seine Tätigkeit vom 01.01.2021 oder seine Tätigkeit, die er am Tag der Erfüllung der drei Jahre hat?
--- End quote ---
Wenn er vor ein paar Monaten neue Tätigkeiten übertragen bekommen hat, dann ist er seit diesem Zeitpunkt nach der neuen EGO einzugruppieren.
Wenn also die Tätigkeiten zur EG12 führen und er noch keine 3 Jahre dreijährige praktische Erfahrung zusammen hat, dann ist er zunächst in der EG11 eingruppiert und kommt dann in die EG12.
Einen Antrag braucht er nicht dafür zu stellen, da er durch die Änderung der auszuübenden Tätigkeiten automatisch inzwischen nach neuer EGO eingruppiert ist.
Ein Antrag würde nur für die Zeit davor eine Änderung bewirken.
Stelub:
--- Zitat von: WasDennNun am 05.12.2021 14:12 ---Vielleicht hilft dieses TdL Dokument:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
Das tarifliche Merkmal ist: Mindestens dreijährige praktische Erfahrung
Diese muss man nicht beim gleichen AG gemacht haben oder in einer entsprechende EG.
D.h. wenn man 3 Jahre zusammen hat, dann hat man die Anforderungen in der Person erfüllt und kommt automatisch in der EG12, vorher ist man eine EG niedriger wegen fehlender Anforderung in der Person.
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Die Hinweise aus Niedersachsen haben mir sehr weitergeholfen.
--- Zitat ---Wenn er vor ein paar Monaten neue Tätigkeiten übertragen bekommen hat, dann ist er seit diesem Zeitpunkt nach der neuen EGO einzugruppieren.
Wenn also die Tätigkeiten zur EG12 führen und er noch keine 3 Jahre dreijährige praktische Erfahrung zusammen hat, dann ist er zunächst in der EG11 eingruppiert und kommt dann in die EG12.
Einen Antrag braucht er nicht dafür zu stellen, da er durch die Änderung der auszuübenden Tätigkeiten automatisch inzwischen nach neuer EGO eingruppiert ist.
Ein Antrag würde nur für die Zeit davor eine Änderung bewirken.
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Er ist jetzt nach der neuen EGO in die E12 eingruppiert. Seine Tätigkeit am 01.01.2021 entsprach aber vermutlich einer E13 Stelle, da in der Tätigkeitsbeschreibung das besondere Maß der Verantwortung betont wird. Wenn er jetzt einen Antrag stellt, zählt dann die Tätigkeit am 01.01.2021 oder die Tätigkeit aus der neuen Beschreibung?
WasDennNun:
--- Zitat von: Stelub am 05.12.2021 17:00 ---Er ist jetzt nach der neuen EGO in die E12 eingruppiert. Seine Tätigkeit am 01.01.2021 entsprach aber vermutlich einer E13 Stelle, da in der Tätigkeitsbeschreibung das besondere Maß der Verantwortung betont wird. Wenn er jetzt einen Antrag stellt, zählt dann die Tätigkeit am 01.01.2021 oder die Tätigkeit aus der neuen Beschreibung?
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Wenn er also nach der neuen EGO am 1.1.20 ein Tätigkeit der EG13 auszuüben hatte und er einen Antrag stellt, dann ist er ab dem 1.1.20 in der EG13 eingruppiert und bekommt das entsprechend Entgelt rückwirkend gezahlt.
Wenn er nach dem 1.1.20 neue Tätigkeiten übertragen bekommen hat und er dieser Übertragung der neuen Tätigkeiten zustimmte (z.B. weil er diese Aufgaben wahrnimmt) und diese zur EG12 führen, dann ist er ab diesem Zeitpunkt herabgruppiert und in der EG12 eingruppiert.
Welche EG war er denn vor dem 1.1.20?
Hinweis: Bei der Höhergruppierung in die EG13 beginnt die Stufenlaufzeit neu zu ticken.
Stelub:
--- Zitat von: WasDennNun am 05.12.2021 17:39 ---
Wenn er also nach der neuen EGO am 1.1.20 ein Tätigkeit der EG13 auszuüben hatte und er einen Antrag stellt, dann ist er ab dem 1.1.20 in der EG13 eingruppiert und bekommt das entsprechend Entgelt rückwirkend gezahlt.
Wenn er nach dem 1.1.20 neue Tätigkeiten übertragen bekommen hat und er dieser Übertragung der neuen Tätigkeiten zustimmte (z.B. weil er diese Aufgaben wahrnimmt) und diese zur EG12 führen, dann ist er ab diesem Zeitpunkt herabgruppiert und in der EG12 eingruppiert.
Welche EG war er denn vor dem 1.1.20?
Hinweis: Bei der Höhergruppierung in die EG13 beginnt die Stufenlaufzeit neu zu ticken.
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Da habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Die Tätigkeit vor dem (und auch noch am) 01.01.21 war eine E11 Tätigkeit, aber mit besonderer Schwierigkeit und besonderen Maß der Verantwortung. Die nach der neuen Regelung genau dem Wortlaut einer E13-Stelle entspricht. Die neue Tätigkeit (zugewiesen irgendwann Mitte Januar) hat kein besonderes Maß der Verantwortung mehr und ist daher nach der neuen Regelung eine E12 Tätigkeit. Die Voraussetzung der drei Jahre sind erst im Laufe der neuen E12 Tätigkeit erfüllt worden.
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