Die Stelle wurde damals mit EG11 ausgeschrieben. Anforderungsprofil war ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder außerhalb des Hochschulbereichs in der beruflichen Praxis erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten. Da eine EG11 ausgeschrieben und ich diese auch bekommen habe, kann ich also davon ausgehen in eine der 3 Fallgruppen eingeordnet zu sein. Ansonsten hätte ich als Sonstiger Beschäftigter nur eine EG10 erhalten?
1.) Was ausgeschrieben wird und was man übertragen bekommt muss nicht Deckungsgleich sein.
2.) Wenn du Tätigkeiten der EG12 übertragen bekommst aber die Voraussetzung nicht erfüllst, bekommst du in dem Bereich eine EG niedriger bezahlt.
3.) möglich, dass die dich als sB angesehen haben und du E12er Tätigkeiten hast und entsprechend entlohnen, trotzdem wäre es sinnvoll zu wissen in welcher Fallgruppe du bist, bzw. was deine auszuübenden Tätigkeiten sein könnten.
4.) Wenn sie jetzt auf den Gedanken kämen, dass du kein sB bist, könnte sie ja auf den Gedanken kommen, dich jetzt runterstufen zu wollen. Ob sie es dann so einfach können, kA.
Denn sie können die ja nicht nachweisen, was sie dir warum übertragen haben, oder?
Ich habe nach der Einstellung (die ist auch schon einige Jahre her) nie eine Stellenbeschreibung bekommen oder eine Info warum ich wo eingruppiert wurde. Die Aufgaben waren ja in der damaligen Stellenausschreibung ersichtlich und sind sehr vielseitig. Es kamen auch über die Jahre immer mehr Aufgaben dazu. Ich habe das ehrlich gesagt auch nie in Frage gestellt. Erst jetzt mit dem neuen Tarifabschluss und der veränderten EGO habe ich mir Gedanken gemacht über Dinge wie Stellenbeschreibung, Fallgruppen usw.
Lieber spät als nie.
Natürlich würde ich gerne eine EG12 oder EG13 erhalten, evtl. bietet sich ja die Möglichkeit dafür ab 2021, nur weiß ich nicht recht wie ich am besten vorgehe. Habe sogar die Angst heruntergestuft zu werden, wenn ich jetzt ein Fass aufmache, man weiß ja nie.....oder ich mache mir unnötig Gedanken und verpasse die Chance auf eine höhere EG.
Wie am besten vorgehen?
Feststellen was die auzuübenden Tätigkeiten tariflich Wert ist.
Feststellen was die ausgeübte Tätigkeiten tariflich Wert ist.
Danach weiß man wie man vorgehen sollte.
Ob Ball flach halten oder Maul aufreisen und dafür sorgen das die Tätigkeiten übertragen werden.
Oder einfach mal den personaler fragen, wo du ab 2021 eingruppiert bist, da sich dann ja was ändert und du gerne wissen willst, wo du eigentlich jetzt eingruppiert bist, weil dass wurde dir nie mitgeteilt.