Moin Moin,
hypothetischer aber nicht undenkbare Fall, wie ich gerade erfahren habe:
Arbeitgeber, das Land X, schafft es nicht die EGO fristgerecht zum 01.01.2021 umzusetzen, weil zu spät mit den Vorbereitungen begonnen wurde. Es wird davon ausgegangen, dass die EGO erst Mitte des nächsten Jahres 2021 angewandt wird.
Wie würdet ihr hier vorgehen? Rechtsweg suchen? Zeit genug für die Umsetzung war ja im Grunde genommen.
Das würde mich auch mal interessieren...
Nehmen wir einmal an, dass AN X im März 2021 von E11 Stufe 4 in E11 Stufe 5 aufsteigt.
Laut neuer EGO wäre dieses aber zum 01.01.2021 (wahrscheinlich) hinfällig, da eine Höhergruppierung in E12 Stufe 3 mit Garantiebetrag erfolgen müsste.
Der AG wendet die neue EGO aber bis Mitte 2021 noch nicht an (bewusst oder unbewusst); kommt aber Laufe des Jahres 2021 auf den Trichter, jetzt doch etwas tun zu müssen.
AN X hat aber bis zu diesem Zeitpunkt die Füße still gehalten, da er mit E11 Stufe 5 besser fährt als mit der durch die neue EGO möglichen E12 Stufe 3 + Garantiebetrag.
Muss AN X nun bei entsprechender Änderung E11/4 > E12/3 + Garantiebetrag (Stand 01.01.2021) durch den AG,
das bisher "zu viel" gezahlte Entgelt der Stufe 5 (E11) zurückzahlen? Oder hat der AG Pech gehabt, weil er diesen Sachverhalt nicht zum gegebene Zeitpunkt umgesetzt hat?! Müsste nicht nun sogar eine Höhergruppierung von E11/5 zu E12/5 erfolgen oder wird immer nur der 01.01.2021 als Stichtag angesehen?
Könnte man dagegen gerichtlich vorgehen und es durchdrücken, dass man nun von E11/5 nach E12/5 höhergruppiert wird, weil der AG diese ganze Angelegenheit verpennt hat?