Wenn der Anspruch nicht bestritten wird, gibt es für den Kläger keinerlei Prozeßrisiko. Sofern der AG im Gütetermin einlenkt, fallen überhaupt keine Gerichtskosten an. Wenn der AG den Anspruch nicht bestreitet, im Gütetermin nicht einlenkt, wird er zur Zahlung verurteilt und trägt die Gerichtskosten. Der AN hat dann ein Urteil, das er ins Vermögen des AG vollstrecken lassen kann. 8-12 Wochen nach Klageerhebung könnte er also bereits zu seinem Geld kommen, was durchaus deutlich zügiger sein könnte als auf den säumigen Schuldner mit seinen nie enden wollenden Ausreden zu warten.