Antrag auf Höhergruppierung gemäß § 29f Abs. 1 Änderungstarifvertrag. Ich weiß, dass dort ein Formfehler enthalten ist usw. und auch kein Antrag nötig ist, aber kein AG wird automatisch ab Januar 2021 das korrekte Entgelt auf das Lohnkonto des Betroffenen überweisen. Wenn es mit einem Antrag so klappt, dann spart man sich den Weg der Eingruppierungsfeststellungsklage und alles ist ok.