Der Nutzer @Jockel hat doch mit "Natürlich sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, das Klagen nur eine Option unter vielen sind und dass das insbesondere in nicht anonymen Teilen dieses Landes gut überlegt sein will." eine mögliche Maßregelung durch den AG ins Spiel gebracht. Nach dem Gütetermin weiß man vor dem ArbG so gut wie sicher, woran man ist. Hat man den Eindruck, nicht zu obsiegen, nimmt man die Klage vor dem Verhandlungstermin zurück. Dann entstehen keine Gerichtskosten. Kostenerstattung für die Gegenseite gibt es nicht. Die Kosten für drei Blatt Papier, Tinte, Umschlag und eine Briefmarke liegen bei etwa 1€ - im Vergleich zu einem Blatt Papier, Tinte und Umschlag bei Antragstellung beim AG.