Ich bin in der Entgeltgruppe 10, Fallgruppe 1, Abschnitt 11.2 eingruppiert, steht mir dann laut der neuen EGO eine andere Eingruppierung zur Verfügung?
Ist anhand dieser Info nicht ableitbar.
Denn:
Beschäftigte in der IT-Organisation,
die Fachaufgaben hohen Schwierigkeitsgrades selbständig bearbeiten.
Gibt es so nicht mehr.
Da muss man sich schon die AV und Zeitanteile neu Anschauen.
Könnte mir aber vorstellen, dass die Tätigkeiten ohne Probleme EG10 Fg2 (Neu) zu zuordnen sind.
und
zu einem Drittel durch besondere Leistungen findet sich da bestimmt auch um auf die EG11 zu kommen.