Eingruppierung IT ab 2021

Begonnen von Mine80, 18.09.2019 12:57

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Spid

22.2 wäre jedenfalls der falsche Ort, wenn es um Beschäftigte in der IT geht.

Nem

Vorsicht hier vermischen sich gerade zwei Sachen....

bei mir:  Fallgruppe - des Teils II Abschnitt 11.3 der Anlage A zum TV-L.
bei Tourer: Fallgruppe 2 Teil II Abschnitt/Unterabschnitt 22.2 der Anlage A zum TV-L


Dazu noch eine Frage: Wieso ist bei mir als Fallgruppe ein "-" ?  :o

WasDennNun

Zitat von: Nem in 01.02.2021 11:32
Vorsicht hier vermischen sich gerade zwei Sachen....

bei mir:  Fallgruppe - des Teils II Abschnitt 11.3 der Anlage A zum TV-L.
bei Tourer: Fallgruppe 2 Teil II Abschnitt/Unterabschnitt 22.2 der Anlage A zum TV-L


Dazu noch eine Frage: Wieso ist bei mir als Fallgruppe ein "-" ?  :o
Ups, stimmt. Sorry.

Bei in 11.3 EG 11 EGO alt gibt es nur eine Fallgruppe

Tourer

Zitat von: Spid in 01.02.2021 10:53
22.2 wäre jedenfalls der falsche Ort, wenn es um Beschäftigte in der IT geht.

1. wer befindet sich denn dann eigentlich in der Fallgruppe 2 Teil II Abschnitt/Unterabschnitt 22.2 der Anlage A zum TV-L?

2. wo sollte dann ich TVL-mässig sein?

3. Kann man das verlangen in eine andere Fallgruppe oder Abschnitt/Unterabschnitt geleitet zu werden?

Spid

Staatlich  geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit.

Aktuell in Abschnitt 11.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

WasDennNun

Zitat von: Tourer in 01.02.2021 12:25
Zitat von: Spid in 01.02.2021 10:53
22.2 wäre jedenfalls der falsche Ort, wenn es um Beschäftigte in der IT geht.

1. wer befindet sich denn dann eigentlich in der Fallgruppe 2 Teil II Abschnitt/Unterabschnitt 22.2 der Anlage A zum TV-L?

2. wo sollte dann ich TVL-mässig sein?

3. Kann man das verlangen in eine andere Fallgruppe oder Abschnitt/Unterabschnitt geleitet zu werden?
Spid möge mich korrigieren:
bis zum 31.12.2020 wurden Angestellte die die Tätigkeiten eines Fachinformatikers ausgeübt haben ebenfalls dort eingruppiert.
Jetzt sind sie durch die Änderung der EGO aber in Abschnitt 11 eingruppiert.
Wo sie dort eingruppiert sind, kann man nur noch eine Bewertung der auszuübenden Tätigkeiten feststellen.


Spid

Es ist zu unterscheiden zwischen Personal in Behörden, deren eigentliche Aufgabe die IT-Dienstleistung ist (z.B. it.nrw), und anderen Behörden. Bei ersteren griff die begrenzte Auffangfunktion der allg. Tätigkeitsmerkmale und Fachinformatiker mit entsprechender Tätigkeit waren nach diesen eingruppiert. Bei letzteren gab es eine bewußte Regelungslücke. Sie waren nicht eingruppiert, sondern hatten Anspruch auf das Entgelt, das im Arbeitsvertrag vereinbart war.

JohnDoe83

Hallo zusammen.
Ich bin neu hier im Forum und kenne mich mit den ganzen Richtlinien und Bestimmungen zu einer Höhergruppierung im TV-L nicht so gut aus.
Momentan bin ich im TV-L in die Entgeltgruppe 8 Stufe 5 (vor 4 Monaten diese Stufe erreicht) eingruppiert. Jetzt ergibt sich die vielleicht die Chance auf die Entgeltgruppe 9a zu steigen. Könnt ihr mir sagen in welche Stufe der Entgeltgruppe 9a ich danach einsortiert werden würde?

Spid


JohnDoe83

Okay. Aber nach einer neuen Eingruppierung würde die Laufzeit bei Entgeltgruppe E9a, Stufe 5, Monat 1 neu beginnen?

Spid


WasDennNun

Zitat von: Spid in 01.02.2021 15:54
Es ist zu unterscheiden zwischen Personal in Behörden, deren eigentliche Aufgabe die IT-Dienstleistung ist (z.B. it.nrw), und anderen Behörden. Bei ersteren griff die begrenzte Auffangfunktion der allg. Tätigkeitsmerkmale und Fachinformatiker mit entsprechender Tätigkeit waren nach diesen eingruppiert.
Also war die Rechtsmeinung einige AG einige ITler in der 22.2 Techniker einzugruppieren falsch?

Spid

Da die Arbeitsvertragsparteien nicht eingruppieren, ist die Rechtsmeinung, man gruppiere ein, ohnehin falsch. TB, die keine staatlich geprüften Techniker mit entsprechender Tätigkeit und darauf aufbauenden Tätigkeitsmerkmalen waren und/oder sind, waren und sind auch nicht als solche eingruppiert. Entweder bestand eine bewußte Regelungslücke oder die allg. Tätigkeitsmerkmale fanden Anwendung. Im ersteren Fall konnte dann eine beliebige Vergütung vereinbart werden.

WasDennNun

Also sind TB mit Tätigkeiten eines FI (die nicht in Abschnitt 11 alte EGO eingruppiert sind) durch individuelle Vereinbarungen bezahlt? Oder wann sind obige nicht im allgemeinen Innendienst oder Außendienst?

Spid

Das habe ich doch ausgeführt: dann, wenn die begrenzte Auffangfunktion der allg. Tätigkeitsmerkmale zum Tragen kommen, bspw. bei Einrichtungen wie it.nrw.