Hallo,
ich habe eine grundsätzliche Frage zur neuen Eingruppierung bzw. der Antragstellung (und schon im Vorgriff... ich habe mir die 46 Seiten die bisher entstanden sind nicht komplett durchgelesen - sorry
).
Ich bin seit 01.01.2020 in die EG11 nach Teil II Abschnit 11.2 eingruppiert, erhalte aber die EG10 da ich den notwendigen Abschluss (noch) nicht habe.
Da die Tätigkeitsmerkmale ab dem 01.01.21 ja nun nicht mehr vergleichbar sind, frage ich mich natürlich welche Konsequenzen das für mich hat. Ich hole derzeit den fehlenden Abschluss nach und würde laut damaliger Aussage der Personalabteilung per Tarifautomatik in die EG11 kommen wenn das Zeugnis da ist.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
(1) Hat das denn weiter Bestand - also Höhergruppierung per Tarifautomatik sobald der Abschluss da ist?
(2) Da meine Tätigkeiten ja jetzt nach EG11 bewertet wurden, lohnt es sich vielleicht einen Antrag auf die EG11 jetzt zu stellen, da ich diese möglicherweise über den Tätigkeitsstrang schon erhalten würde?
(3) Was passiert wenn ich einen Antrag stelle und es wird "nur" die EG10 bei der Bewertung festgestellt? Ist dann die EG11 generell auch mit Abschluss nicht mehr möglich (AG Wechsel mal außen vor)?
(4) Was passiert generell, wenn auf Grund des Antrages eine niedrigere Entgeltgruppe festgestellt wird? Wird dann auch herabgruppiert?
Ich danke schon mal für nützliche Tipps