Maßgeblich für das Merkmal ist einzig, daß der TB durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer IT-Gruppe bestellt ist.
Ja, das gilt mit der alten und mit der neuen EGO. Ich finde es schade, dass mein AG nun unseren Teamleitungen die Gruppenleitung abspricht.
Das ist wirklich lustig, oder erbärmlich, oder erschreckend. Oder Alles zugleich. Such Dir was aus.
Teamleitern die Leitung eines Teams abzusprechen ist genauso drollig wie Fahrzeugführern das Führen eines Fahrzeugs abzusprechen.
Es gibt sicher auch Mitarbeiter / Beamte in den Verwaltungs- bzw. Personalabteilungungen die bemüht sind, entsprechend des geltenden Rechts ordnungsgemäße und möglichst nicht anfechtbare Eingruppierungen zum Wohle der Mitarbeiter vorzunehmen.
Aus meiner langjährigen Erfahrung sowie den vielen Foren-Einträgen hier habe ich aber immer öfter den Eindruck, das in vielen Personalabteilungen eine Mischung aus Inkompetenz, Willkür, Ignoranz und zuweilen auch vorsätzliche Desinformation der Mitarbeiter das Normverhalten darstellt.
Hier mal der Auszug zu E13 aus der EGO-IT:
Entgeltgruppe 131. Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwor-tung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12 oder b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.Die Eingruppierung von Teamleitern ist nach den Informationen aus den Ministerien und jeweiliger Durchführungshinweise sicher die einfachste Umsetzung der neuen Eingruppierungs-Regelungen.
Hat man die oben genannten Anforderungen erfüllt, landet man in der
E13Und zwar völlig egal, ob man vorher (also bis zum 31.12.2020) als Teamleiter in E10, E11 oder E12 eingruppiert war.
Wichtig ist nur (wie immer) das man die entsprechende Teamleitung zuvor auch offiziell / schriftlich als auszuübende Tätigkeit übertragen bekommen hat und diese auch unverändert über den 31.12.2020 hinaus ausübt.
Sollte ich hier etwas falsch ausgeführt haben, darf mich Spid gern korrigieren. Aber es müsste so korrekt sein.
Also..., sollte man zu der Erkenntnis gelangen, das die jeweilige als Rechtsmeinung geäußerte Enschätzung zu seiner Eingruppierung mit Allem etwas zu tun hat außer mit dem Recht (Tarifrecht) bleibt leider nur der Gang zum Arbeitsgericht.
Ich fürchte, dass es für viele Mitarbeiter in der IT der einzige Weg sein wird, nachhaltig Klarheit über die eigene Eingruppierung bzw. Wertigkeit der Tätigkeit zu erlangen.