Eingruppierung IT ab 2021

Begonnen von Mine80, 18.09.2019 12:57

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WasDennNun

Zitat von: neodeo2 am 20.10.2021 11:22
Hallo zusammen,

vor 2021 wurden meine Kollegen von der E8 in die E10 aufgrund der "alten Regelung" hochgestuft. Die Kollegen wurden dann aufgrund der 8 Jahre Berufserfahrung und durch besonderes Wissen in die E10 eingruppiert.
Und ist der Werte Kollege jetzt in der EG11?
Ist nämlich wahrscheinlich, das er durch die Neue EGO dahin kommt, wenn er den "Antrag" stellt.
Zitat
Nun sagt mein Chef. Er würde es auch sehr gerne bei mir machen, nur haben sich die Regeln seit dem 01. Januar 2021 verändert und ich soll mir die.: "Hinweise zur Durchführung zur Eingruppierung von Beschäftigten in den Informations- und Kommunikationstechnik ab 01. Januar 2021" ansehen.

Kann mir hierzu jemand den Link posten?
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf


Zitat
Ich dachte, ab dem 2021 ist es einfacher für die IT'ler aufzusteigen. Aber er sagte, nein das ist deutlich schwerer geworden. Was sagt ihr dazu?

Danke
Bull Shit!
Die meisten ITler die ich kenne sind min. um eine EG hochgeklettert durch die neue EGO.
Insbesondere weil die Voraussetzung in der Person für EG12 nicht mehr in der Form gegeben ist.

Spid

Derlei Hinweise sind tariflich unbeachtlich.

Wann wurdest Du eingestellt?

neodeo2

Zitat von: Spid am 20.10.2021 11:32
Derlei Hinweise sind tariflich unbeachtlich.

Wann wurdest Du eingestellt?

Leider kein Bullshit. Ich wurde eingestellt am 01.09.2020 in die e8/3, aber mit dem Ziel in die e10 aufzusteigen. Das war der Plan. Natürlich nichts schriftliches festgehalten, da es damals auch hieß.: wenn Sie die Anforderungen erfüllen. (gemeint ist, wenn ich meine Arbeit gut verrichte).

Spid

Die Hinweise bleiben unbeachtlich. Voraussetzungen in der Person gibt es grundätzlich in den Tätigkeitsmerkmalen der IuKT nicht mehr. Da Du vor dem 01.01.2021 eingestellt worden bist, führt zumindest ein Antrag - sofern man von dessen Erfordernis ausginge - zur Eingruppierung entsprechend der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit.

WasDennNun

Zitat von: neodeo2 am 20.10.2021 13:32
Leider kein Bullshit.
Natürlich ist die Aussage deines Teamleiters Mega Bull Shit, weil absolut inkorrekt!
Es ist durch die neue EGO deutlich leichter geworden nicht studierten ITler eine Tätigkeit die zur Eg12 führt zu übertragen.

Zitat
Ich wurde eingestellt am 01.09.2020 in die e8/3, aber mit dem Ziel in die e10 aufzusteigen. Das war der Plan. Natürlich nichts schriftliches festgehalten, da es damals auch hieß.: wenn Sie die Anforderungen erfüllen. (gemeint ist, wenn ich meine Arbeit gut verrichte).
Mit dem Ziel aufzusteigen heißt, dass der AG dir höherwertige Tätigkeiten überträgt.
Dafür sind null komma null NIX an Anforderungen von dir zu erfüllen, außer dem Willen des AGs, dir solche Tätigkeiten zu übertragen.
Und mutmaßlich erfüllst du die Voraussetzungen in der Person für die EG12 ("3 Jahre Erfahrung")
Andere Voraussetzungen gibt es im Bereich IT bis zur EG11 nicht, da kann auch ein angelernter dieses Entgelt erhalten (auch ohne als sonstiger Beschäftigter zu gelten), wenn die Tätigkeiten da sind.

Wenn also dein Vorgesetzter der Meinung ist, diese dir übertragen zu lassen, dann bitte schön, der Rest nennt sich Tarif Automatik.

mit Ziel aufzusteigen, heißt in der Regel: mach erstmal für weniger Geld die Dinge, und wir beklauen dich so lange, weil wir Tarifrecht brechen.

neodeo2

Ok, Danke euch beiden für die Hilfe :-)!

drhouse

Hallo,

ich bin im Frühjar diesen Jahres in einer polizeilichen Behörde in der EG 11 (Stufe 3) eingestellt worden.
Gelernter Fachinformatiker mit 3+ Jahren Berufserfahrung.

In meinem Arbeitsvertrag steht nur, dass ich nach §12 Absatz 2 TV-L in die EG11 TV-L eingruppiert werde.

Wie finde ich heraus, nach werlcher Fallgruppe ich eingruppiert wurde?

Würde mir die EG 12 zustehen? Wenn ich es richtig verstanden habe, würde ich dann in die EG12 Stufe 2 eingruppiert werden, richtig?

Danke vorab!






Spid

Warum sollte E12 unter den geschilderten Umständen zustehen?

drhouse

Nehmen wir mal an, dass meine Tätigkeiten unter Spezialaufgaben fallen bzw. sich wie im Tarifvertrag genannt, durch besondere Schwierigkeit etc. hervorheben (was meiner Meinung nach bei mir vorliegt) .... würde es dann zutreffen?



Spid

Wenn das Tätigkeitsmerkmal der E12 erfüllt wird, bist Du auch entsprechend eingruppiert.

WasDennNun

Zitat von: drhouse am 21.10.2021 13:12
Nehmen wir mal an, dass meine Tätigkeiten unter Spezialaufgaben fallen bzw. sich wie im Tarifvertrag genannt, durch besondere Schwierigkeit etc. hervorheben (was meiner Meinung nach bei mir vorliegt) .... würde es dann zutreffen?
Dann würdest du seit Frühjahr diesen Jahres in der EG 12 Stufe 3 sein.

günni20

Guten Morgen zusammen,

Ich habe Aufgaben übertragen bekommen, die nach dem Teil 2, UA 11.4 - Beschäftigten in der IT- Systemtechnik mit der EG 11 der Entgeltordnung zum TV-H zu bewerten sind (gültig bis 31.12.2019).

Die o.a. Regelungen aus der Entgeltordnung beinhaltet u.a. als personenbezogene Anforderung, dass der Stelleninhaber über eine abgeschlossene einschlägige Fachhochschulbildung verfügen muss bzw. als sonstiger Angestellter, der aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausübt, anerkannt werden kann.

Da ich mein Studium noch nicht beendet habe, bin ich in der EG 10.

Aufgrund der Änderungen im TV-H 2021 versucht man mich in die EG11 höherzugrupieren. Behalte ich meine Stufen ? Komme am 01.10.2022 in die Stufe 4. Ist die mögliche Höhergruppierung rückwirkend.

Vielen Dank im Voraus für eure Mühen.

Spid

Sofern Du in 2020 keinen Antrag auf Höhergruppierung nach §38b Abs. 3 TV-H gestellt hast, bleibt es bei unverändert auszuübender Tätigkeit bei E10.

günni20

Hallo,

Danke für die Antwort.
Also ich habe lediglich die Info, dass man mich in die EG11 höhergruppieren will. Wie das ganze tarifrechtlich möglich ist weiß ich nicht.

Würde ich ich meine Stufe behalten ? Komme am 01.10.2022 in die Stufe 4. Ist die mögliche Höhergruppierung rückwirkend.

LG

Spid

TB sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert und werden nicht etwa durch den AG ein- oder höhergruppiert. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Mithin ist der Wille des AG unbeachtlich.