Hallo zusammen,
kurze... lange... Verständnisfrage...
IT-Bereich, E10, Fallgruppe 1 möchte ich nach E12 eingruppiert werden, nach der neuen Entgeltordnung, gültig ab 1.1.2021 – die Tätigkeiten / Gewichtung sind gegeben, man sieht aber die besondere Schwierigkeit nicht, welche gegeben sein muss. Somit reicht es laut Aussage nur für E11, Fallgruppe 2. Ich bin da entschieden anderer Meinung, da ein Mitkollege nun von E11 nach E12 gehoben wird und die Aufgaben / Tätigkeiten zwar Schnittmengen haben, aber durchaus genauso hochwertig sind wie die meinen. Sofern sehe ich da für mich eine Ungleichbehandlung. Mir wurde das begründet mit: "Der Kollege wurde vielleicht falsch eingruppiert bei Einstellung." Gut, das ist möglich... aber man fühlt sich trotzdem etwas unfair behandelt, unabhängig davon ob es wirklich so ist.
Hierzu heißt es im TV-L:Entgeltgruppe 12:
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit
und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch
Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
Wie wird die Höhergruppierung mit den Fallgruppen geprüft bzw. sind diese zu berücksichtigen? https://www.verdi.de/++file++5e5fadae9135f75e09389a8c/download/3644_49_2090_20_Flugi_TdL_it_mti_web.pdfE10 -> E11 Fallgruppe 1
E11 Fallgruppe 1 -> E11 Fallgruppe 2 um dann E12 eingruppiert zu werden?
So wird mir dies zumindest von meinem direkten Vorgesetzten kommuniziert.
"Fallgruppen sind detaillierte Tätigkeitsmerkmale. Man spricht dann von Fallgruppen, wenn einer Entgelt- bzw. Vergütungsgruppe mehrere Tätigkeitsmerkmale zugeordnet sind. Fallgruppen schaffen ein enges und kompliziertes Beziehungsgeflecht zwischen Tätigkeitsmerkmalen, und dies oft über mehrere Vergütungsgruppen hinweg."
Zweite Frage: Seit dem 1.8.2021 habe ich einen neuen "Teamleiter", welcher meine Höhergruppierung bewertet. Nach meiner Auffassung kann er dies nicht richtig in vollem Umfang beurteilen. Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage, wirklich was gefunden habe ich nicht..
Viele Grüße und Danke...