Der Tarifvertrag regelt lediglich Mindestarbeitsbedingungen.
Will heißen welche Optionen verbleiben? Außertariflich? Stufenvorweggewährung von 3 Stufen? 2 Stufen + Leistungszulage (Hochschule)
Wenn der AG will kann er zahlen was er will, solange es über der Tarifbezahlung liegt.
Wenn de Personaler nicht die Befugnis hat, übertariflich zu zahlen, aber er unter dem warmen Deckmantel Tarif gewillt ist, dass maximale zu zahlen, dann bleibt ihm bei Einstellung nur folgende Möglichkeiten:
unbegrenzt förderliche Zeiten anerkennen: (Auch Ausbildungszeiten oder Studiumszeiten kann man als fZ ansehen, wenn man will)
Zulage von zwei Stufen (oder plus 20%/25% wenn Stufe 6 erreicht).
(Übersetzt heißt dass, auch frisch von der Uni Kommender ein Bachelor oder Fachinformatiker, kann mit Stufe 3 eingestellt werden und das Entgelt der Stufe 5
tarifkonform erhalten)
Aufgaben der EG 12, 13, 14, 15 übertragen (auch wenn man eigentlich nicht die Arbeit dafür hat, aber der MA wir ja nach den übertragenden auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, nicht nach den tatsächlichen ausgeübten Tätigkeiten).
Übersetzt heißt das: Ein frischer ausgebildeter FI, kann problemlos in der EG11 Stufe 5 monetäre eingestellt werden. Mit dem Hinweis, das er in 3 Jahren das Entgelt der EG12 Stufe 6 erhält.
Und derjenige, der sagt, dass der öD da nicht mit der pW mithalten kann, der lügt.
65K€ Jahresgehalt ist auch in der IT eine sehr gutes Einstiegsgehalt.
Fazit: Wenn der neue Kollege für das Entgelt der EG11 S5 kommen würde, dann kann der AG ihm ein solchen Angebot tarifkonform machen.