Kannst du bitte klären wo du nach der alten EG eingruppiert warst?
Wenn sie sagen EG10 FG2, meinen sie in der EGOalt 11.4? oder EGO neu?
Frage sie wo ein Bsc/MSc Informatiker bei der Tätigkeit eingruppiert wäre?
Frage sie doch einfach mal wo steht, dass man eine Ausbildung für die auszuübenden Tätigkeiten in der IKT braucht?
Frage sie einfach ob sie des verständigen Lesens mächtig sind?
s.u. fettmarkiert der Strang, der ohne Ausbildung zu EG13 führen kann.
Wenn sie sagen: Du bist Sozialarbeiter - kein studierter IT-ler und kein Informatiker. Das ist sehr wichtig!
Dann frage sie ob ihnen bekannt ist, dass man nach der auszuübenden Tätigkeit eingruppiert ist und nicht aufgrund irgendwelcher Ausbildungen.
Und da du ja mutmaßlich Tätigkeiten der IKT übertragen bekommen hast und nicht die der Verwaltung oder des Sozialarbeiters, ist es auch danach einzugruppieren.
Nur aufgrund fehlender Ausbildung (Voraussetzung in der Person), kann es zu herabgruppierungen kommen.
Wenn du also jetzt auszuübenden Tätigkeiten hast, bei der du die Voraussetzung in der Person nicht erfüllst (also z.B. aus 11.4 EGO alt) und du in der EG10 eingruppiert bist, dann dürfte die Tätigkeiten die der EG11 entsprechen und schwupps biste locker in der EG11 neu (evtl. kann da EG12 sogar erreichbar sein)
Unglaublicher Blödsinn (sind das naive Beamte mit Kalkriesel??)
Wenn allerdings dir Tätigkeiten übertragen worden sind, die nicht aus dem Abschnitt 11 (alt) kommen, dann kannst du eh den Antrag nicht stellen und es gibt keine Herabgruppierung.
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Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen
aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der
Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,
deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse
erfordert.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
[...]
Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z. B.
Fachinformatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatiker, IT-System-Kaufleute oder IT-Systemelektroniker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die
aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)