Nein, ist sie nicht. Der Arbeitgeber gestaltet sie vielleicht stets so aus, eine tarifliche Vorgabe ist das indes nicht.
Also ist es Interpretationssache der HR?
Es ist in der Tat eine Entscheidung die HR treffen kann wie es ihnen beliebt.
Allerdings ist es eine Lüge oder Dummheit, wenn sie sagen, sie könnten aus tariflichen Gründen nur eine aufzehrende Zulage gewähren.
Und selbst wenn HR behauptet, sie können nicht mehr als das gewähren, so könnten sie mit erreichen einer neuen Stufe eine neue Zulage in Höhe von plus 2 Stufen gewähren.
Es ist wie es ist, sie sind einfach unfähig.
BTW: Wenn man in Stufe 4 ist und eine Zulage in Höhe von 2 Stufen erhält, so könnte man dann durchaus zusätzlich eine Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 erhalten, da man ja das Entgelt der Endstufe erhält.
"2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten."
Es steht da ja nicht Beschäftigte in der Endstufe.