Hallo und vielen Dank für eure Antworten,
es hat sich nichts an meiner Tätigkeit geändert, es ändert sich nur die Eingruppierung, da der AG die Neubewertungen der IT-Stellen noch nicht vorgenommen hatte.
Dies ist ja nun, wie erwähnt, geschehen und eigentlich warten wir IT-ler nur noch auf die Entscheidung ob wir die "neuen" / "richtigen" EG bekommen oder nicht.
Vermutlich haben sie es ja schon geahnt das dass nicht passt und deswegen die Vermutungsbewertung der EG8 ausgesprochen, bzw. mich erstmal danach Angestellt.
Die Stufe 3 hatte ich wegen der einschlägigen Berufserfahrung erhalten und da ändert sich ja nichts, da die Tätigkeit die selbe bleibt, es ist ja nichts dazu gekommen oder weggefallen.
Ansprüche nach §37 wurde so gestellt das es mit dem Tag der Einstellung greift.
Ich hab auch nicht die Stelle gewechselt, innerhalb des Amtes, es ist die gleiche Stelle die ich zur Einstellung vor einem Jahr angetreten habe.
Was ist mit der bereits angesammelten Zeit für den nächsten Stufenaufstieg, wird diese dann auch mit übernommen oder müsste übernommen werden?
@ wasdennnun
was meinst Du mit:
Der mögliche Irrtum seitens des AGs ist mEn nicht korrigierbar.
Vielen Dank