Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Bezahlung / Nichtbezahlung von Überstundenzuschlägen

<< < (2/3) > >>

Spid:
Überstunden sind auch die tatsächlich geleisteten Stunden, die über die regelmäßige Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Dabei ist es aber unbeachtlich, ob durch Arbeit, Krankheit oder Feiertag die die Arbeitszeit gemindert wird, weil auch die regelmäßige Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter durch die selben Tatbestände entsprechend gemindert wird. Die Rechtsmeinung des KAV ist unbeachtlich. Ich würde unverzüglich mit Fristsetzung die entsprechende Zahlung einfordern und anschließend Lohnklage erheben.

Hansi1:
Danke für die Antwort. Gibt es das irgendwo schriftlich, das wir das dem Arbeitgeber vorlegen können?

Spid:
Den Tarifvertrag sollte der AG doch wohl selbst haben.

Hansi1:
Davon sollte man eigentlich ausgehen. Danke nochmals für Ihre Antwort.

Castello:
Hallo,
ich wollte mich mal bei euch informieren ob ich dieses Jahr eine Jahressonderzahlung also Weihnachtsgeld bekommen könnte.
Ich bin seit dem 20.06.1018 bis Heute krankgeschrieben da mir während der Arbeit ein Unfall passiert ist und seit Anfang September 2018 bekomme ich Krankengeld. Ich weiß gar nicht ob mir die Jahressonderzahlung überhaupt zusteht oder ob ich weil ich schon so lange krank bin es mir gar nicht zusteht.
Wenn jemand sich auskennt würde ich mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Castello😊

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version