Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anforderungen in Stellenausschreibung
RM10:
Hallo,
Ich arbeite seit mittlerweile einem Jahr bei meinem derzeitigen Arbeitgeber im Bereich der Eingliederungshilfe. Vorher war ich in einem anderen Bundesland im gleichen Bereich bereits 4 Jahre beschäftigt! Die Stellen waren/sind jeweils in der 9c eingestuft.
Nun wurde innerhalb unserer Landkreisverwaltung eine Fuhrungsstelle (sachgebietsleiter) in der E11 intern ausgeschrieben. Soweit so gut. Aufgrund meiner Erfahrungen, meines Abschlusses und dem Feedback meiner derzeitigen Vorgesetzten habe ich mich für die Stelle beworben. Allerdings war bereits in der Ausschreibung die Rede, dass mind. eine 3-jährige Wahrnehmung der Aufgaben des gehobenen Dienstes innerhalb der Landkreisverwaltung vorausgesetzt wird oder auch die 5-jährige Wahrnehmung von Aufgaben des mittleren Dienstes innerhalb der Behörde.
Laut Ausschreibung ist es irrelevant, welche Erfahrungen man bei anderen Arbeitgebern gesammelt hat! Aus meiner Sicht werden daher Beschäftige bevorzugt, nur aufgrund Längerer Betriebszugehörigkeit.
Auf Nachfrage könnte mir in der Personalabteilung kein nachvollziehbarer Grund für die Einschränkung genannt werden. Wie ich nun erfahren habe, fanden bereits Auswahlgespräche statt, ohne dass ich überhaupt eine Rückinfo unserer Personalabteilung zu meiner Bewerbung bekommen habe.
Ist eine derartige Einschränkung des Bewerberkreises überhaupt möglich? Denn irgendwie empfinde ich dies als Ungleichbehandlung.
Über ein Feedback wäre ich dankbar.
Spid:
Die Einschränkung schließt durch ihre Formulierung alle Tarifbeschäftigten aus.
RM10:
Die Stelle wurde zunächst nur intern ausgeschrieben. Daher sind ja alle extern Beschäftigten sowieso ausgeschlossen. Aber ich stelle mir nun halt die Frage, ob ich durch die erwähnte Anforderung ausgeschlossen werden darf bzw. ob das überhaupt zulässig ist im Rahmen der Stellenbesetzung?
Spid:
Eine Stelle für TB auszuschreiben, die alle TB von vornherein ausschließt, dürfte ohnehin in einem Besetzungsproblem enden, da sich Beamte wohl kaum bewerben werden.
RM10:
Zunächst vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Es gibt ja scheinbar Bewerber, die diese „Voraussetzungen“ durchaus erfüllen und welche die Möglichkeit eines Bewerbergespräches hatten. Mir wurde die Möglichkeit dazu gar nicht gegeben. Ich stelle mir jetzt die Frage, ob ich dagegen etwas tun könnte?
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