Hallo,
eine Frage bzgl. der Eingruppierung wenn die Voraussetzung in der Person nicht erfüllt ist.
Die Stelle des Freibadleiters ist mit EG 9a bewertet. Der jetzige Stelleninhaber ist Meister.
Wenn die Stelle neu mit einem Fachangestellten für Bäderbetriebe besetzt wird, erfolgt dann die Eingruppierung eine Entgeltgruppe drunter in EG 8 oder in EG 7 da er kein Meister ist?