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[Allg] Job als Beamter oder in der freien Wirtschaft bleiben

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hschid:
Hallo zusammen,
ich befinde mich momentan in einer schwierigen Lage. Bin momentan in einem Unternehmen in der freien Marktwirtschaft angestellt. Verdiene knapp 70.000€ Brutto mit einer betrieblichen Rentenversicherung 100% durch den Arbeitgeber finanziert.
Nun bekam ich ein Jobangebot als Beamter in A12 Stufe 6 angeboten.
Ich kenne mich mit dem Beamtentum überhaupt nicht aus, grob die Vorteile ja, aber da steckt vielleicht noch mehr dahinter.
Beide Jobs sind in etwa gleichwertig und die Arbeitsstätten liegen gleich weit entfernt.... daher ist es für mich keine große Umstellung.

Gibt es eine art break-even Point ab wann das eine besser als das andere wäre?

Vielen Dank und wünsche ein schönes Wochenende

Tyto:
Moin,

klar gibt es nen break even Point, aber dafür brauchst du einige Fakten.

- Alter
- Familienstatus
- mögliche Gehaltssteigerung im Unternehmen
- was wirft die betriebliche Rentenversicherung ab
-...

da ist viel, auch mit ungewissen Zukunftsprognosen verbunden. Auch bezweifle ich, dass du direkt mit A12 eingestellt werden würdest, da dies kein Eingangsamt bzw. ein Amt darüber wäre.

hschid:
Hallo,
also die Stelle ist bis A13 ausgeschrieben gewesen und Studium war Voraussetzung. Habe selbst ein Diplom und arbeite seit 15 Jahren in dem Beruf. Die betriebliche Rentversicherung wird etwa 90.000€ abwerfen. Diese muss natürlich noch versteuert werden. Aber einem geschenkten Gaul... ;)

Der sichere Arbeitsplatz ist ein gutes Argument für die Beamtenstelle.

Wenn ich dem Rechner auf der Seite hier vertrauen kann käme ein Beamter aus BW auf ca. 3450€ netto monatlich. Dazu noch der Aufwand für die Krankenkasse 30% PKV oder 100% GKV.

Schwierig, schwierig...

clarion:
Hallo ich nehme an, Du bist knapp über 40?

Wäre die Stelle im gehobenen oder höheren Dienst? Beamte müssen das Eingangsamt und sukzessive alle Beförderungsämter durchlaufen. Das Eingangsamt im gD ist A9 bzw. A10 bei den technischen Laufbahnen. Das Eingangsamt im hD ist A13. Lass Dir die Sache mit der Verbeamtung genau von der Personal Stelle erklären! Vorher kannst Du keine seriöse Entscheidung treffen.

inter omnes:
Wie schon erwähnt, erfolgt eine Einstellung grundsätzlich zwingend im Eingangsamt (A9).
Die Einstellung ist ausnahmsweise im ersten oder zweiten Beförderungsamt zulässig, wenn besondere dienstliche Bedürfnisse dies rechtfertigen und eine Einstellung im Eingangsamt aufgrund der bisherigen Berufserfahrung eine unzumutbare Härte für die Bewerberin oder den Bewerber bedeuten würde; § 18 Abs. 2 LBG.

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