Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist / Beschäftigungszeit
adornoserbe:
Ich hänge mich hier wegen akuter Verunsicherung auch noch einmal dran:
Meine alte Uni A hatte 2017 für die Berechnung der Beschäftigungszeit nämlich tatsächlich alle Beschäftigungszeiten (studentischen Hilfkraft dort, wissenschaftlicher Mitarbeiter an Uni B) zusammengerechnet, obwohl sie eben nicht wie Satz 1 sagt "bei demselben Arbeitgeber" zurückgelegt wurden.
Bin damals nur nach ewigen Hin und Her und Einschalten des Personalrats über einen Auflösungsvertrag rausgekommen, dachte auch, es seien 6 Wochen zum Q-Ende, Personalabteilung kam dann aber auf 4 Monate.
Jetzt bin ich an Hochschule C und dort sagt mir die Personalabteilung, es zählen nur die Beschäftigungszeiten bei uns, geht also nach Satz 1-2. Hier wären es wiederum 6 Wochen zum Q-Ende.
Sollte man sich von der Personalabteilung eine schriftliche Bestätigung der Kündigungsfrist einholen? Bislang habe ich nur mündliche Aussagen.
Eigentlich ist ja sowohl der Wortlaut des TV-L als auch das entsprechende BAG-Urteil eindeutig... ich bin nur etwas paranoid, dass der Prof. mich ggf. nicht gehen lässt.
TV-Ler:
--- Zitat von: adornoserbe am 24.09.2019 13:06 ---Eigentlich ist ja sowohl der Wortlaut des TV-L als auch das entsprechende BAG-Urteil eindeutig... ich bin nur etwas paranoid, dass der Prof. mich ggf. nicht gehen lässt.
--- End quote ---
Der Prof. hat tariflich wenig zu melden ...
adornoserbe:
Das finde ich ja schön.
Fraglich noch, was unter "demselben Arbeitgeber" zu verstehen ist:
Unterschiedliche Unis des gleichen Bundeslandes (NRW) wären das mithin nicht?
Und wo ich ja jetzt an einer FH in Niedersachsen bin, lässt sich das wohl noch schwerer argumentieren, dass es sich um denselben Arbeitgeber handelt?
Spid:
AG ist - wenig überraschend - jener, der im Arbeitsvertrag als solcher bezeichnet wird.
TV-Ler:
--- Zitat von: adornoserbe am 24.09.2019 13:36 ---Fraglich noch, was unter "demselben Arbeitgeber" zu verstehen ist:
Unterschiedliche Unis des gleichen Bundeslandes (NRW) wären das mithin nicht?
Und wo ich ja jetzt an einer FH in Niedersachsen bin, lässt sich das wohl noch schwerer argumentieren, dass es sich um denselben Arbeitgeber handelt?
--- End quote ---
Wenn in einem AV steht "Zwischen dem Land Niedersachsen, vertreten durch Uni xxx ..." und ein anderes Mal "Zwischen dem Land Niedersachsen, vertreten durch FH yyy ...", ist es derselbe AG.
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