Ich habe mich auf eine Position bei einer anderen Behörde beworben. Die Stelle ist mit dem Zusatz "Je nach Eignung bis Entgeltgruppe 13" bezeichnet.
Aktuell habe ich E11 in Stufe 3.
Ergibt sich dabei aus meiner bisherigen Eingruppierung eine Bedingung oder mögliche Abschätzung der zukünftigen Entgeltgruppe - oder bezieht sich die "Eignung" hier einfach auf die formalen Voraussetzungen des Bewerbers? Mit einem Universitätsabschluss M.Sc. hätte ich formell ja zumindest auch die Befähigung für den höheren Dienst.