Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wechsel von TVöD in den TV-L

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nichts_tun:

--- Zitat von: TV-Ler am 25.09.2019 13:13 ---
--- Zitat ---Hat dieser Tarifvertrag eigentlich irgendwelche Vorteile gegenüber dem BAT gebracht?

--- End quote ---
Nein, TVöD/TV-L waren von Anfang an Abwrackertarifverträge. Die AG wollten von den zahlreichen (teuren) Bezügen zu beamtenrechtlichen Regelungen weg und haben die Verhandlungen erzwungen, mit der Drohung ansonsten komplett aus den Flächentarifverträgen auszusteigen ...

--- End quote ---

Als aus den Sparzwängen heraus geborene Lösungen der 2000er Jahre würde ich es eher bezeichnen. Und diese gefühlt fünftausend Zulagen oder Bewährungsaufstiege waren aus meiner Sicht auch nicht notwendig, ganz zu schweigen von den Aufwänden, diese zu prüfen und zahlbar zu machen. Dann lieber die entsprechenden Vergütungsgruppen/Entgeltgruppen um die entsprechenden Beträge aufstocken.

WasDennNun:

--- Zitat von: Aberhallo am 25.09.2019 10:41 ---Zum Hintergrund: Würde ich von der EG9b/6 TVöD (incl. Besitzstände) in die EG11/3 TV-L wechseln, bekäme ich auf einen schlag 800 Euro Brutto weniger  :o.  Eine Amortisierung würde geschätzt 20 Jahre dauern.

--- End quote ---
Ist die E11/3 vom AG bestätigt? Denn einschlägige Berufserfahrung aus eine e9b Stelle ist ja doch eher ungewöhnlich.

Ansonsten würde ich nur wechseln, wenn der AG förderliche Zeiten anerkennt und einen mit grösser TV-L E11/3 einstellt. Tarifrechtlich möglich. Der AG muss halt nur schauen, ob förderliche Zeiten vorliegen, die er entsprechend würdigen will.

Aberhallo:

--- Zitat von: WasDennNun am 29.09.2019 11:40 ---
--- Zitat von: Aberhallo am 25.09.2019 10:41 ---Zum Hintergrund: Würde ich von der EG9b/6 TVöD (incl. Besitzstände) in die EG11/3 TV-L wechseln, bekäme ich auf einen schlag 800 Euro Brutto weniger  :o.  Eine Amortisierung würde geschätzt 20 Jahre dauern.

--- End quote ---
Ist die E11/3 vom AG bestätigt? Denn einschlägige Berufserfahrung aus eine e9b Stelle ist ja doch eher ungewöhnlich.

Ansonsten würde ich nur wechseln, wenn der AG förderliche Zeiten anerkennt und einen mit grösser TV-L E11/3 einstellt. Tarifrechtlich möglich. Der AG muss halt nur schauen, ob förderliche Zeiten vorliegen, die er entsprechend würdigen will.

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Nein, die Stufe ist nicht bestätigt. Aus meinem Tätigkeitsfeld und der Erfahrung heraus würde ich mich jedoch auf alle Fälle als jemand mit einschlägiger (>15 Jahre) Berufserfahrung einschätzen. Die Stufe 3 (maximal möglich habe ich dem TV-L entnommen) habe ich dementsprechend eingeschätzt und dann verglichen.

Danke für die Antwort

Spid:
Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Sie kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden.

inter omnes:
Ungeachtet dessen, dass mutmaßlich keine einschlägige Berufserfahrung im tarifrechtlichen Sinne vorliegt, besteht tarifrechtlich sowohl die Möglichkeit der Stufenmitnahme, als auch die Möglichkeit der Berücksichtigung der bisherigen berurlichen Erfahrungen als förderliche Tätigkeit. Beides sind allerdings Kann-Vorschriften, deren Anwendung individuell ausgehandelt werden müssen. Hierbei sollte man die individuelle finanzielle Situation dem AG offen darlegen und sich nicht "unter Wert" verkaufen. Allerdings gilt: Je größer der Bewerberüberhang, desto geringer sind die Chancen, dass der AG hier entgegenkommt.

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