Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel von TVöD in den TV-L
Spid:
Inwiefern ließe sich das an den Ausführungen des TE sehen? Eher erkennt man, daß der TV-L gegenüber dem TVÖD ziemlich verliert und daß beide Tarifverträge eine unzureichende vertikale Spreizung im Entgeltgefüge aufweisen.
Spid:
--- Zitat von: Pan Tau am 24.09.2019 19:40 ---@Nichts_tun
Straßen.NRW wurde vor etwa 20 Jahren reformiert und ist aus den ehemaligen Landschaftsverbänden entstanden, bei denen der TVöD galt. Die übergeleiteten Mitarbeiter behielten dann seinerzeit den TVöD als Besitzstand.
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Die Landschaftsverbände existieren ja weiterhin - und zwar unverändert als KöR im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Sofern es keinen speziellen tariflichen oder einzelvertraglichen Vereinbarungen dazu gab, kann es sich nur um Personalgestellung i.S.d. §4 Abs. 3 TVÖD handeln. Gab es solche, ergeben sich die Rechtsfolgen für den TE aus diesen.
Bastel:
--- Zitat von: Spid am 25.09.2019 12:23 ---Inwiefern ließe sich das an den Ausführungen des TE sehen? Eher erkennt man, daß der TV-L gegenüber dem TVÖD ziemlich verliert und daß beide Tarifverträge eine unzureichende vertikale Spreizung im Entgeltgefüge aufweisen.
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Immerhin hat er Besitzstände in Höhe von ca. 330€ brutto / Monat, die er mehr verdient als ein Kollege in E9b/6 der morgen anfängt.
TV-Ler:
--- Zitat von: Bastel am 25.09.2019 12:57 ---Immerhin hat er Besitzstände in Höhe von ca. 330€ brutto / Monat, die er mehr verdient als ein Kollege in E9b/6 der morgen anfängt.
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Solche Fälle gab/gibt es auch durch die Überleitung von BAT in TV-L, das ist kein Spezifikum der Überleitung BAT in TVöD.
--- Zitat ---Hat dieser Tarifvertrag eigentlich irgendwelche Vorteile gegenüber dem BAT gebracht?
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Nein, TVöD/TV-L waren von Anfang an Abwrackertarifverträge. Die AG wollten von den zahlreichen (teuren) Bezügen zu beamtenrechtlichen Regelungen weg und haben die Verhandlungen erzwungen, mit der Drohung ansonsten komplett aus den Flächentarifverträgen auszusteigen ...
Spid:
--- Zitat von: Bastel am 25.09.2019 12:57 ---
--- Zitat von: Spid am 25.09.2019 12:23 ---Inwiefern ließe sich das an den Ausführungen des TE sehen? Eher erkennt man, daß der TV-L gegenüber dem TVÖD ziemlich verliert und daß beide Tarifverträge eine unzureichende vertikale Spreizung im Entgeltgefüge aufweisen.
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Immerhin hat er Besitzstände in Höhe von ca. 330€ brutto / Monat, die er mehr verdient als ein Kollege in E9b/6 der morgen anfängt.
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Er wäre aber im BAT mit einer Beschäftigung als Bautechniker nur bis Vb gekommen. Setzt man die Vb Endstufe mit Ortszuschlag 0 (kinderbezogene Entgeltbestandteile werden ja duch den Besitzstand abgebildet) und allg. Zulage mit den zwischenzeitlich verhandelten Tariferhöhungen fort, ergäbe sich heute ein Entgelt von knapp 50k - im Vergleich zu den 55,5k in E9/6.
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