Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Ausschlussfrist persönliche Zulage § 14

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inter omnes:
In Betracht käme vorliegend eine konkludente (vorübergehende) Übetragung höherwertiger Tätigkeiten, wobei die Sachverhaltsschilderung diesbezüglich etwas dünn ist. Zur Anspruchssicherung empfiehlt es sich, etwaige Ansprüche unverzüglich geltend zu machen. Die Ausschlussfrist findet Anwendung.

Spid:
Das BAG stellt an die vorübergehende Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit ähnlich hohe Anforderungen an die Zuständigkeit und Befugnis dessen, der sie überträgt, wie bei der nicht nur vorübergehenden Übertragung, siehe u.a. BAG Urteil v. 14.12.2005 - 4 AZR 474/04. Da dem Sachverhalt zu entnehmen ist, daß dies aufgrund der inneren Organisation des AG durch die Personalstelle zu erfolgen hat, fehlt es seitens des AG an einer entsprechenden Handlung oder Duldung, die zu einer solchen Konkludenz führen könnte.

inter omnes:
Wie schon erwähnt, ist der SV an dieser - entscheidenden- Stelle etwas dünn. Maßgeblich kommt es darauf an, ob die Personalstelle schon vor der Ausübung der Tätigkeit durch den TE positive Kenntnis, sei es durch den Vorgesetzen oder durch eine wie auch immer geartete interne Vertretungsregelung, hatte. Dass die Personalstelle darauf hinweist, dass höherwertige Tätigkeiten nicht mehr nachträglich (schriftlich) angeordnet werden können, kann sich auch als Formalismusvorwand entpuppen, um die - ihr bekannte - konkludente Übetragung zu kaschieren.

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