Eingruppierung

Begonnen von Marianne, 24.09.2019 07:49

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Marianne

Kann ich als Meister in die EG 10, bzw. EG 11 kommen entsprechend der EGO (VKA) Tvöd /Ingenierinnen und Ingenieure?

Spid


Infa

Es geht alles. Die eigentliche Frage ist, ob dies auch realistisch ist. Ich tendiere da eher zu nein.

Spid

Es ist nicht nur realistisch, wenn entsprechende Tätigkeiten übertragen werden, ist das sogar zwingen.

Infa

Da hast du natürlich recht. Das wird aber sehr unwahrscheinlich vorkommen, dass solche Aufgaben übertragen werden.

@TE rechne als Meister lieber mit einer Eingruppierung zwischen EG8 bis je nach übertragener Tätigkeit EG9c.

Spid

Warum sollte das ,,sehr unwahrscheinlich" sein? Die Tarifvertragsparteien haben schließlich extra Regelungen für solche Fälle vereinbart - und zwar sogar zwei unterschiedliche Möglichkeiten.

MrRossi

Zitat von: Marianne in 24.09.2019 07:49
Kann ich als Meister in die EG 10, bzw. EG 11 kommen entsprechend der EGO (VKA) Tvöd /Ingenierinnen und Ingenieure?
Wenn du entsprechende Kenntnisse nachweisen kannst, und der AG das auch so sieht und dir die Tätigkeiten überträgt ja. Wird aber bestimmt nicht oft Vorkommen das die Vorraussetzungen zusammentreffen.

Spid

Weder das Vorhandensein von Kenntnissen noch deren Nachweis noch die diesbezügliche Sichtweise des AG sind Voraussetzung für die Eingruppierung.

Bastel

Vielleicht ist noch erwähnenswert, dass man eine EG tiefer eingruppiert wird, falls man die Voraussetzungen an die Person (Bsp. wegen fehlendem Studium) nicht erfüllt. 

MrRossi

Zitat von: Spid in 24.09.2019 12:29
Weder das Vorhandensein von Kenntnissen noch deren Nachweis noch die diesbezügliche Sichtweise des AG sind Voraussetzung für die Eingruppierung.
Natürlich müsste es Fähigkeiten nicht Kenntnisse heißen, sorry.

Spid

Weder das Vorhandensein von Fähigkeiten noch deren Nachweis noch die diesbezügliche Sichtweise des AG sind Voraussetzung für die Eingruppierung.

MrRossi

Zitat von: Spid in 24.09.2019 16:23
Weder das Vorhandensein von Fähigkeiten noch deren Nachweis noch die diesbezügliche Sichtweise des AG sind Voraussetzung für die Eingruppierung.

Wie kann dann die Eingruppierung richtig sein, wenn die Fähigkeiten nicht vorhanden sind?

Matzki

Womöglich weil TB gemäß § 12 Abs. 2 TVöD entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert sind und nicht entsprechend ihrer Kenntnisse oder Fähigkeiten.

Spid


MrRossi

Und die Wahrscheinlichkeit liegt wie hoch das der AG solche Tätigkeiten überträgt, wenn die Fähigkeiten nicht vorliegen?