Eingruppierung

Begonnen von Marianne, 24.09.2019 07:49

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Spid

Sicherlich nicht allzu niedrig.

MrRossi

Ich kann kaum glauben dass es wissentlich passiert.

Spid

Was für die Eingruppierung ohnehin unbeachtlich wäre.

MrRossi

Zusammenfassend also:
Jeder kann wie der Ingenieur (sonstiger B.) E10/11 eingruppiert "sein", egal ob er die notwendigen Fertigkeiten mitbringt, weil nicht wenige AG kein Interesse haben diese Fertigkeiten zu hinterfragen (Oder Diese kennen) und die Tätigkeiten einfach übertragen werden. Also immer schön bewerben, die Chancen stehen gut.

Und:
Dann sind die vielen unbesetzten Stellen wohl nur den Ausnahmen geschuldet, wo es die AG eben doch interessiert, ob der Stellenbesetzer die Fähigkeiten hat. Selber Schuld!



Spid

Auch die Eigenschaft des "sonstigen Beschäftigten" ist keine notwendige Voraussetzung für eine Eingruppierung in E10/E11.

MrRossi

Die Ausgangsfrage bezog sich auf die Eingruppierung Ingenieur E10/11
Auf mehr bezog ich mich bisher nicht.

Spid

Du behauptest:
Zitat von: MrRossi am 25.09.2019 13:32
Zusammenfassend also:
Jeder kann wie der Ingenieur (sonstiger B.) E10/11 eingruppiert "sein", egal ob er die notwendigen Fertigkeiten mitbringt, weil nicht wenige AG kein Interesse haben diese Fertigkeiten zu hinterfragen (Oder Diese kennen) und die Tätigkeiten einfach übertragen werden.

Die Eigenschaft des sonstigsten Beschäftigten ist schlicht keine notwendige Voraussetzung.

MrRossi

möchte ich Dir ja glauben, ich kanns nur nicht herleiten

In der EGO unter Ingenieure steht:

EG10
Ingenieurinnen und Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben.


Spid

Vorbemerkung Nr. 2 EGO

MrRossi

Welche sonstige Anforderungen wären dann zu erfüllen?




Spid

Es bedarf lediglich einer entsprechenden auszuübenden Tätigkeit.

MrRossi

Ich zitiere:
Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung
bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht
besitzen,
-bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der
nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert.

Was ist das Tätigkeitsmerkmal des "Ingenieurs" und was die sonstigen Anforderungen eben dieses?

Spid

Das Tätigkeitsmerkmal ist das, was in der EGO bei der entsprechenden EG/Fg steht. Die sonstige Anforderung im Tätigkeitsmerkmal ist die entsprechende auszuübende Tätigkeit.