Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verdi jetzt völlig ungeeignet für den öD?
nichts_tun:
Ok. Wenn der AN ohne Einhaltung der Kündingsfrist kündigt, hat der AN dann nicht Anspruch darauf, dass der AN seine Dienstleistungspflicht aus § 611 BGB erfüllt?
Spid:
Den Anspruch hat er - er kann ihn aber nicht durchsetzen, weil der AN nicht zur Dienstleistung gezwungen werden kann.
nichts_tun:
Kann der AG dann aber nicht ggf. Schadensersatz (Kosten der Nachbesetzung) aufgrund §§ 280 ff. BGB geltend machen?
Spid:
Nein, er kann nur Schadensersatz für solche Schäden, die sich unmittelbar auf die Nichterbringung der Arbeitsleistung des AN, der rechtswidrig gekündigt hat, zurückführen lassen, erstreiten. Die Kosten der Nachbesetzung wären ja auch bei einer rechtmäßigen Kündigung entstanden. Zudem hat der AG alle zumutbaren organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um Schäden an der Entstehung zu hindern. Es sind zwar Fälle denkbar, in denen ein zu ersetzender Schaden entstünde, diese kann man sich aber an einer Hand abzählen.
WasDennNun:
Natürlich kann er Schadensersatzansprüche gelten machen.
Allein er müsste sie beziffern können und er müsste nachweisen, dass diese er keine Teilschuld trägt, weil er z.B. eine zu Dünne Personaldecke hat und der Schaden auch bei Urlaub/Krankheit entstanden wäre.
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