Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verdi jetzt völlig ungeeignet für den öD?
nichts_tun:
@Spid: Verstehe. Also hat der AG tatsächlich Pech, wenn der AN rechtswidrig kündigt. Es sei denn, der AG könnte entsprechende Konventionalstrafen vereinbaren, was im Regelfall im ÖD nicht gegeben ist. Wären solche Strafen bei AT-Verträgen eigentlich möglich?
Spid:
Wenn das Abstandsgebot eingehalten ist und die sonstigen Voraussetzungen für eine solche Vereinbarung gegeben sind.
Organisator:
Da würde mich mal interessieren, wie ein effektiver Rechtsschutz des AG bei unrechtmäßigen Kündigungen des AN aussehen könnte. Ideen, jemand?
Spid:
Effektiver Rechtsschutz wäre doch nur dann gegeben, wenn der AN ebenso gerichtlich zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gezwungen werden könnte, wie der AG gezwungen werden kann - dem steht aber die EMRK und das GG entgegen, weshalb effektiver Rechtsschutz nicht möglich ist. Und genau deshalb ist der AG im Arbeitsverhältnis nicht derjenige, der in dieser Beziehung mächtiger wäre.
MrRossi:
Wer was auf sich hält, verhält sich glücklicherweise meist korrekt.
Sicher gibt es gut nachvollziebare Gründe wenn die Idee keimt den AG so zu verlassen, oft durch Versagen des AG oder ein gestörtes Verhältnis (durchaus auch verhaltensbedingt durch den AN).
Wenn ein Rechtschutz in irgendeiner anderen Form nötig wäre, hätte man das schon
erkannt und umgesetzt. Das ist aber nicht der Fall.
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