Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung
km110461:
Hallo an Alle,
ich bin neu hier und möchte direkt eine Frage zur Eingruppierung stellen.
Ich bin nach dem TV-L in EG 10 eingruppiert, jetzt hat eine Stellenbewertung ( Dauer fast 1,5 Jahre ) stattgefunden, die mir heute schriftlich ausgehändigt wurde. Danach wurde meine Stelle mit 11 bewertet, man sträubt sich aber aufgrund des fehlenden Hochschulabschluss/Studium mich in 11 einzugruppieren.
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen anzugehen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Spid:
Wenn Du in E10 eingruppiert bist, warum solltest Du in E11 eingruppiert werden?
Corsi:
--- Zitat von: Spid am 26.09.2019 14:13 ---Wenn Du in E10 eingruppiert bist, warum solltest Du in E11 eingruppiert werden?
--- End quote ---
Wird nicht nach Stellenwertigkeit eingruppiert? Klingt doch logisch oder? ;-)
Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der TE führt an in E10 eingruppiert zu sein. Damit kommt eine andere Eingruppierung grundsätzlich nur bei Tätigkeitsänderung infrage.
nichts_tun:
Oder der AG hat sich zu Beginn in der Eingruppierung in EG 10 geirrt und hat seine Rechtsmeinung bezüglich der auszuübenden Tätigkeiten des TE geändert.
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