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Eingruppierung

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km110461:
Hallo an Alle,

ich bin neu hier und möchte direkt eine Frage zur Eingruppierung stellen.

Ich bin nach dem TV-L in EG 10 eingruppiert, jetzt hat eine Stellenbewertung ( Dauer fast 1,5 Jahre ) stattgefunden, die mir heute schriftlich ausgehändigt wurde. Danach wurde meine Stelle mit 11 bewertet, man sträubt sich aber aufgrund des fehlenden Hochschulabschluss/Studium mich in 11 einzugruppieren.


Habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen anzugehen?

Vielen Dank für die Hilfe!

Spid:
Wenn Du in E10 eingruppiert bist, warum solltest Du in E11 eingruppiert werden?

Corsi:

--- Zitat von: Spid am 26.09.2019 14:13 ---Wenn Du in E10 eingruppiert bist, warum solltest Du in E11 eingruppiert werden?

--- End quote ---

Wird nicht nach Stellenwertigkeit eingruppiert? Klingt doch logisch oder? ;-)

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der TE führt an in E10 eingruppiert zu sein. Damit kommt eine andere Eingruppierung grundsätzlich nur bei Tätigkeitsänderung infrage.

nichts_tun:
Oder der AG hat sich zu Beginn in der Eingruppierung in EG 10 geirrt und hat seine Rechtsmeinung bezüglich der auszuübenden Tätigkeiten des TE geändert.

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