Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge (also nicht als Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst) wird ein ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten anerkannt werden.
Beamten werden anerkannt gleichwertige hauptberufliche Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind. Die Gleichwertigkeit einer Tätigkeit ist zu bejahen, wenn die Tätigkeit ihrer Bedeutung, d. h. Wertigkeit oder Schwierigkeit nach mindestens einer Tätigkeit der jeweiligen Laufbahngruppe entspricht. Dabei sind die an die Tätigkeit zu stellenden Anforderungen ebenso zu berücksichtigen wie die hierfür erforderliche Qualifikation. Auf die konkrete Fachrichtung und Funktion kommt es nicht an. Es ist nicht zu prüfen, ob die Tätigkeit förderlich ist. Bei der Entscheidung über die Gleichwertigkeit steht der Behörde ein Beurteilungsspielraum zu.
Der Bachelor erfolgt in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf? Mit nächstes Jahr in Erfahrungsstufe 3 meinst du die Stufe der Entgelttabelle nach TVöD? Grundsätzlich erfolgt die erste Ernennung im Eingangsamt. Wieso meinst du, Aufsicht auf A10/A11 zu haben?
Näheres findet sich in §§ 27 ff. BBesG und der BBesGVwV.
Für eine Anerkennung des Studiums sehe ich keine Rechtsgrundlage.