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VBLklassik: Garantierte Rente?

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Addams:

--- Zitat von: Bastel am 27.09.2019 13:11 ---Verstehe ich das richtig, dass diese 1% erst bei Rentenantritt "aktiviert" wird?  :o

Dann sind die Punkte kaufkraftbereinigt ja bald Garnichts mehr Wert.

--- End quote ---

Davon ist auszugehen, sonst würden sich die Werte ja schon von Jahr zu Jahr in den Infoschreiben ändern. Diese sind aber statisch, und werden nur um den Betrag des aktuellen Jahres erhöht.

Folgendes bezieht sich auf die Zusatzversorgung der Bayrischen Versorgungskammer, wird aber bei der VBLklassik ja eventuell genauso gehandhabt: Was mir bisher nicht bewusst war, ist die erfreuliche Tatsache, dass die Zusatzversorgung ebenfalls eine Erwerbsunfähigkeitsrente zahlt, basierend auf dem Einkommen der letzten fünf Jahre, hochgerechnet auf das 60ste Lebensjahr. Ich bin unwissenderweise bisher davon ausgegangen, dass bei nachgewiesener Erwerbsunfähigkeit lediglich die gesetzliche Rentenkasse einspringt, und man aus der Zusatzversorgung nur die bisher erreichten Ansprüche erhält. Dem ist erfreulicherweise nicht so, und in meinem Fall wäre die EU-Rente aktuell um etwa 300 Euro brutto höher als mein bisher angesammelter Anspruch.

TV-Ler:

--- Zitat von: Bastel am 27.09.2019 13:11 ---Verstehe ich das richtig, dass diese 1% erst bei Rentenantritt "aktiviert" wird?  :o

Dann sind die Punkte kaufkraftbereinigt ja bald Garnichts mehr Wert.

--- End quote ---
Ja, das verstehst du richtig.
Allerdings wirkt während der „Punktesammelphase“, also während des aktiven Erwerbslebens, der Altersfaktor:
Beim Eintritt in die VBL mit frühestens 17 Jahren ist der Altersfaktor 3,1. Bis zum 62. Lebensjahr fällt er bis auf 0,8 ab.
Das eher geringe Einkommen in jungen Jahren wird dadurch stark aufgewertet bzw. die daraus resultierenden Punkte.

Berechnungsformel:
Zusatzversorgungspflichtiges Jahreseinkommen : 12000 * Altersfaktor = Versorgungspunkte

Nichtsdestotrotz ist das heutige System im Vergleich mit der ehemaligen dynamischen Gesamtversorgung eher erbärmlich.

Um das mal zu verdeutlichen:
Nach 40 Beitragsjahren wurde eine Gesamtversorgung in Höhe von 91,75% des bisherigen (fiktiven) Nettoentgelts erreicht. Nettoentgelt auf Jahresbasis, d.h. unter Berücksichtigung des (damaligen) Weihnachts- und Urlaubsgeldes. Das führte dazu, das die monatliche Rente annähernd dem letzten monatlichen Netto des Beschäftigten entsprach.
Die Zusatzversorgungskasse zahlte dann die jeweilige Differenz zwischen gesetzlicher Rente und der errechneten Gesamtversorgung. Änderte sich der Zahlbetrag der gesetzlichen Rente, musste auch die Zusatzversorgungsrente neu berechnet werden.

Das war natürlich eine schöne runde Sache und machte den öD trotz der zu allen Zeiten nicht ganz konkurrenzfähigen Gehälter letztlich doch sehr attraktiv.

Diese hervorragende Altersversorgung ist seit 2001 weg und gegen eine pillepalle Rente ersetzt, die nicht ganz konkurrenzfähigen Gehälter sind geblieben ...

TV-Ler:

--- Zitat von: Addams am 27.09.2019 17:45 ---Folgendes bezieht sich auf die Zusatzversorgung der Bayrischen Versorgungskammer, wird aber bei der VBLklassik ja eventuell genauso gehandhabt: Was mir bisher nicht bewusst war, ist die erfreuliche Tatsache, dass die Zusatzversorgung ebenfalls eine Erwerbsunfähigkeitsrente zahlt, basierend auf dem Einkommen der letzten fünf Jahre, hochgerechnet auf das 60ste Lebensjahr.

--- End quote ---
Ja, die VBL zahlt  immer dann wenn die gesetzliche Rentenversicherung zahlt und auch in dem Umfang in dem die gesetzliche zahlt. Ärgerlich ist lediglich die satzungsmäßige Begrenzung der Hochrechnung auf das 60. Lebensjahr statt auf das 62. bzw. inzwischen sogar 65. Lebensjahr, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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