Hallo ins Forum,
bei uns in der Dienststelle (mittlere kreisangehörige Stadt in NRW) stellt sich zurzeit die Frage, inwieweit der Stadtrat berechtigt ist, über einen Altersteilzeitantrag eines Beamten in Führungsfunktion zu bestimmen.
Die Hauptsatzung regelt, dass für Entscheidungen für Bedienstete in Führungsfunktionen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis zur Stadt verändern oder begründen, der Stadtrat zuständig ist.
Ich streite ab, dass der Stadtrat aus dieser Regelung heraus ein Entscheidungsrecht über einen Altersteilzeitantrag eines Bediensteten in Führungsfunktion herleiten kann, weil die Inanspruchnahme von Altersteilzeit das beamtenrechtliche Grundverhältnis eben nicht antastet (der Beamte ist ja während der ganzen Zeit seiner Altersteilzeit weiter Lebenszeitbeamter der Stadt).
Wie wird das im Forum gesehen bzw. in eurer Kommune (bei gleicher / ähnlicher Regelung in der Hauptsatzung) gehandhabt ?
Thanks for your reply ...