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Nach 15 Jahren besonderes Kündigungsrecht

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123sat:
Hallo,

ich plane vom TV-L nach 11 Jahren in den TVöD zu wechseln.

Wenn ich nun später eventuell zu meinem alten Arbeitgeber zurückkehren will, geht meine Laufzeit erneut bei 0 los oder werden mir meine dann damals erworbenen 11 Jahre anerkannt?

Danke.

inter omnes:
Im Hinblick auf die Beschäftigungszeit findet eine Anerkennung/Fortschreibung statt, die ersten 11 Jahre + die Zeit im "zweiten" Arbeitsverhältnis werden berücksichtigt, nicht aber wiederum die Zeiten beim neuen AG, jedenfalls nicht im Hinblick auf den Kündigungsschutz; auf die Beschäftigungszeit als solche allerdings schon.

Eine zugegebenermaßen sehr undurchsichtige und fragwürdige Regelung.

123sat:
Dazu ein Auszug aus §34 Kündigung TVöD, den ich gerade im TVöD gefunden habe:

(3) 1Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte
Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. 2Unberücksichtigt bleibt die
Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt
des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse
anerkannt. 3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich
dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen
Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt entsprechend bei
einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.

Verstehe ich Satz 4 richtig, dass der TVöD meine 11 Jahre anerkennt, die ich im TV-L erworben habe?

Lars73:
Nicht bezüglich Abs. 1 und 2, weilt dort jeweils nur Abs. 3 Satz 1-2 in Bezug genommen wird. Hinsichtlich anderer Regelungen wird die Zeit angerechnet.

Spid:

--- Zitat von: inter omnes am 27.09.2019 16:09 ---Im Hinblick auf die Beschäftigungszeit findet eine Anerkennung/Fortschreibung statt, die ersten 11 Jahre + die Zeit im "zweiten" Arbeitsverhältnis werden berücksichtigt, nicht aber wiederum die Zeiten beim neuen AG, jedenfalls nicht im Hinblick auf den Kündigungsschutz; auf die Beschäftigungszeit als solche allerdings schon.

Eine zugegebenermaßen sehr undurchsichtige und fragwürdige Regelung.

--- End quote ---

Was soll daran fragwürdig sein?

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