Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Nach 15 Jahren besonderes Kündigungsrecht

<< < (2/2)

inter omnes:
Fragwürdig insofern, als dass es keine "eine" Beschäftigungszeit im tarifrechtlichen Sinne gibt. Aber das zu bewerten wäre jetzt eine (gewerkschafts)politische Diskussion, die ich hier nicht führen mag.

123sat:
Danke, also keine Anrechnung.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version