Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Nach 15 Jahren besonderes Kündigungsrecht
inter omnes:
Fragwürdig insofern, als dass es keine "eine" Beschäftigungszeit im tarifrechtlichen Sinne gibt. Aber das zu bewerten wäre jetzt eine (gewerkschafts)politische Diskussion, die ich hier nicht führen mag.
123sat:
Danke, also keine Anrechnung.
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