Anwesenheitspflicht der SBV

Begonnen von nirvana, 01.10.2019 10:56

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nirvana

Hallo,

bedeutet

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/entschaedigung-weil-schwerbehindertenvertretung-im-vorstellungsgespraech-fehlt/details/anzeige/?type=999

dass die SBV, sofern es eine gibt, immer bei Vorstellungsgesprächen anwesend sein muss und wenn nicht, kann ein schwerbehinderter Bewerber immer eine Art Entschädigung verlangen?

Danke Euch.

Gruß

TV-Ler

Zitat von: nirvana in 01.10.2019 10:56
Hallo,

bedeutet

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/entschaedigung-weil-schwerbehindertenvertretung-im-vorstellungsgespraech-fehlt/details/anzeige/?type=999

dass die SBV, sofern es eine gibt, immer bei Vorstellungsgesprächen anwesend sein muss und wenn nicht, kann ein schwerbehinderter Bewerber immer eine Art Entschädigung verlangen?

Danke Euch.

Gruß
Dem Schwerbehindertenverteter ist Gelegenheit zu geben, an den Vorstellungsgesprächen teilzunehmen.
Wenn die Gelegenheit nicht wahrgenommen wird, resultieren daraus für den schwerbehinderten Bewerber keinerlei Ansprüche.