Gem. § 13 (2) LfbG dauert die Erprobungszeit vor einer Beförderung in der Laufbahngruppe 2 sechs Monate.
Ist eine Verlängerung dieser Erprobungszeit möglich, wenn sich der TE innerhalb dieser für zwei Monate in Elternzeit befand?
Gibt es hierzu Ausführungs- oder Verwaltungsvorschriften, bzw. kann jemand sachdienliche Hinweise geben?
Vielen Dank im Voraus