Den Tarifvertrag habe ich bislang nicht eingesehen.
Im Flugblatt des DBB lese ich u.a. folgendes:
"Tarifliche Ansprüche
Die in den Tarifwerken TVÜ-Länder, TVÜ-Hessen oder TVÜ-VKA geregelten Besitzstände haben weiterhin Bestand. Hiervon sind persönliche Zulagen, individuelle Tabellenendstufen, kinderbezogene
Bezahlungsbestandteile, Strukturausgleiche, Ansprüche auf erweiterte Entgeltfortzahlung sowie auf
Beihilfe erfasst.
Nicht tarifliche Ansprüche
Die Beschäftigten, die am oder bereits vor dem Stichtag des Betriebsübergangs wechseln, haben einen
Anspruch auf einen Ausgleichsbetrag in Höhe von monatlich 50 Euro für alle ab dem Betriebsübergang
nicht mehr anwendbaren und im EÜTV nicht ausdrücklich geregelten Rechtspositionen landesspezifischer Art. Für Ansprüche, die von der Autobahn GmbH nicht fortgesetzt beziehungsweise nicht verschafft werden können, gelten weitere finanzielle Ausgleichsregelungen."