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Mittlerer Beamter strebt nach höherem

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Nebellichtung:
Hallo - ich habe eine spezielle Frage:
Bin Beamter auf Lebenszeit im mittleren, nichttechnischen Verwaltungsdienst.

Berufsbegleitdend habe ich ein Universitätsstudium absolviert, das als eine VOraussetzung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst qualifiziert (laut Bundeslaufbahnverordnung).

3 Jahre habe ich eine höherwertigere (vergleichbar höherer Dienst) ausgeübt, da ich als Beamter auf Zeit beurlaubt war.

kann ich "nur" eine Aufgabe des gehobenen / höheren Dienstes ausüben, nachdem ich die Laufbahnbefähigung auf Antrag anerkannt bekommen habe?

Was ist, wenn ich eine Angestelltenstelle (E 13 / E 14) angeboten bekomme. Kann ich mein mittleres Beamtenverhältnis "ruhen" lassen oder müsste ich die Entlassung / Kündigigung  beantragen, was allein aufgrund der Versorgungsansprüche keinen Sinn macht.

Wer weiß Rat? Evtl. verenne ich mich diesbesüglich auch gedanklich. Danke im Voraus :-)

clarion:
Hallo,

kannst Du dich nicht auf hD Posten bewerben, oder fehlt um die volle Laufbahnbefähigung für den hD zu erhalten das Referendariat?

 Grüße

Feidl:

--- Zitat von: Nebellichtung am 02.10.2019 20:09 ---Was ist, wenn ich eine Angestelltenstelle (E 13 / E 14) angeboten bekomme. Kann ich mein mittleres Beamtenverhältnis "ruhen" lassen oder müsste ich die Entlassung / Kündigigung  beantragen, was allein aufgrund der Versorgungsansprüche keinen Sinn macht.
--- End quote ---
Wieso hat das keinen Sinn? E13/14 ist ja wohl mehr als lukrativ, um sein mittleren Dienst Beamtenstatus an den Nagel zu hängen.

chriz86:
Aus ähnlichen Konstellationen ist mir bekannt, dass man sich in solchen Fällen als Beamter auf eine Stelle des hD bewirbt. Im Rahmen des Auswahlverfahrens wird dann die Laufbahnbefähigung geprüft und bestenfalls durch das Personalamt festgestellt. Wenn du dich dann als Bewerber im Verfahren durchgesetzt hast, steht dem Start auf dem neuen Dienstposten nichts entgegen. Ob du jedoch die Ämter des gehobenen Dienstes jeweils trotzdem
noch durchlaufen musst, hängt vom jeweiligen Laufbahnrecht und der Auslegung durch die jeweilige Personalabteilung ab. Mir sind Fälle bekannt, wo die Person jedes Jahr einmal befördert worden ist, bis A13 erreicht worden ist. Das kann dann schon mal gute 4 bis 5 Jahre dann dauern, je nach Startbesoldung.

Good look
 

Mayday:

--- Zitat von: chriz86 am 09.10.2019 09:46 ---Good look

--- End quote ---

? Meintest wohl eher "good luck", obwohl gutes Aussehen im Auswahlverfahren auch nicht schaden kann... ;D

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